Das Wohngeld wird zum 1. Januar 2022 erstmals automatisch entsprechend der Mieten- und Einkommensentwicklung erhöht. Damit behält das Einkommen nach Abzug der Wohnkosten dieselbe reale Kaufkraft wie bisher.
Die dafür geltende Erste Verordnung zur Fortschreibung des Wohngeldes nach § 43 des Wohngeldgesetzes wurde am 08.06.2021 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Insgesamt sollen bundesweit rund 640.000 Haushalte von der Wohngelderhöhung profitieren – darunter vor allem Rentnerinnen und Rentner sowie Familien. Älteren Menschen soll es auf diesem Wege ermöglicht werden, in ihrem gewohnten Wohnumfeld bleiben zu können.
Der gro0e Vorteil der Wohngeld-Reform 2020: weniger Menschen als bisher müssen zu Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe wechseln, um ihren Lebensunterhalt zu sichern. Die Anspruchsberechtigung wird sogar ausgeweitet: rund 30.000 Haushalte können mehr Wohngeld erhalten.
Wohngeld wird als Mietzuschuss für Mietende und als Lastenzuschuss für Eigentümerinnen und Eigentümer von selbstgenutztem Wohnraum gezahlt. Fragen und Antworten zum Wohngeld beantwortet die Internetseite des Bundesministeriums für Inneres, Bau und Heimat (Stand: 2020).
Der Wohngeldrechner (gültig ab 01. Januar 2022) hilft bei der ersten Berechnung.
Den tatsächlich gewährten Zuschuss kann die zuständige Wohngeldbehörde verbindlich errechnen. Antragsformulare für Wohngeld erhalten Sie bei der örtlichen Wohngeldbehörde im Bezirk Neikölln. Wer seinen Antrag noch im Januar stellt, kann ab dem 1.Februar 2022 mit dem Wohngeld rechnen – so der gesetzliche Anspruch.
Wohngeld – Mietzuschuss beantragen
In Berlin informiert das Serviceportal des Landes Berlin über die Dienstleistung zum Wohngeld. Das Wohngeld kann auch komfortabel online beantragt werden. Die Beantragung ist in Spandau über das Wohnungsamt geregelt.
Online-Verfahren der Dienstleistung
Wohngeld – Mietzuschuss beantragen