Verwaltungsgericht: befristete Vermietung nicht erlaubt
Das Bezirksamt Neukölln hat am 10.9.2026 vor dem Verwaltungsgericht Recht in seinem Vorgehen gegen die befristete Vermietung von regulärem Wohnraum erhalten (19 K 95/26). Ende letzten Jahres hatte das Bezirksamt in einem ersten Musterfall Nutzungsuntersagungen für 15 Wohnungen in einem Haus im Milieuschutzgebiet Flughafenstraße/Donaustraße ausgesprochen, in dem entweder ganze Wohnungen
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