Donnerstag, 28. März 2024
Home > Berlin > Sondernutzungserlaubnisse für Gastronomie auch 2022 gebührenfrei

Sondernutzungserlaubnisse für Gastronomie auch 2022 gebührenfrei

Schankvorgarten: Steakeria „Satt & Selig“

Schankvorgärten bringen Gastlichkeit, Urbanität und Flair in die Stadt und schaffen die Atmosphäre für den Neustart nach der Pandemie.
Um die von der Pandemie besonders betroffenen Branchen zusätzlich zu entlasten, wird der Berliner Senat für die Sondernutzung des Straßenlands auch in 2022 das Erheben von Gebühren aussetzen.
Der Einnahmenausfall wird den Berliner Bezirken erstattet. Diese Maßnahme kommt nicht nur der Gastronomie zugute, sondern auch der Veranstaltungswirtschaft und dem Schaustellergewerbe sowie dem Handel.
Um den Verwaltungsaufwand gering zu halten, setzt sich der Senat bei den Bezirken dafür ein, im Rahmen der Erteilung der Sondernutzungserlaubnisse für 2022 zunächst auf die Festsetzung von Gebühren zu verzichten.
Für Gastgewerbe und Hotelbetriebe sind Schankvorgärten wichtige repräsentative Umsatzbringer, die durch Kleinkunst, Konzerte und Lesungen belebt und aufgewertet werden können.