Das Bezirksamt Neukölln hat am 10.9.2026 vor dem Verwaltungsgericht Recht in seinem Vorgehen gegen die befristete Vermietung von regulärem Wohnraum erhalten (19 K 95/26). Ende letzten Jahres hatte das Bezirksamt in einem ersten Musterfall Nutzungsuntersagungen für 15 Wohnungen in einem Haus im Milieuschutzgebiet Flughafenstraße/Donaustraße ausgesprochen, in dem entweder ganze Wohnungen oder einzelne Zimmer ausschließlich auf Zeit vermietet werden. Über die Jahre sind auf diese Weise mehr als die Hälfte der Wohnungen nicht mehr regulär vermietet worden.
Jochen Biedermann, Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr (Bündnis 90/Grüne) sage dazu: „Der heutige Tag ist ein guter Tag für die Mieter:innen in Berlin. Alle, die hier auf Wohnungssuche sind, kennen die befristeten und oft unbezahlbaren Inserate. Das Gericht hat unser Vorgehen gegen diese Vermietungspraxis vollumfänglich bestätigt. Das Urteil hat berlinweite Signalwirkung. Ich erwarte, dass diese Wohnungen unverzüglich wieder regulär vermietet werden.“
Weitere Informationen:
Pressemitteilung vom 10.09.2026
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