In der Mieterstadt Berlin sorgen nicht nur steigende Mieten für Unbill. Auch Bauschäden, Feuchteschäden und Verschleiß und Gebrauch sorgen für Mängel in der Wohnqualität und bei der Mietsache.
Werden Beanstandungen nicht beseitigt, oder der Vermieter nicht auf Beschwerden hilft die Neuköllner Bau- und Wohnungsaufsicht.
Sie führt bei gravierenden Wohnungsmängeln auf Anzeige der Mietenden Verfahren zur Beseitigung durch. Eine Anzeige bei der Bau- und Wohnungsaufsicht ist möglich, wenn der Vermieter/ die Vermieterin/ bzw. die Wohnungsverwaltung schon schriftlich über den Mangel informiert wurde und daraufhin nichts unternimmt bzw. auch keine verbindliche Zusage zur Behebung des Mangels erfolgt.
Alle Informationen hierzu finden Sie auf den Internetseiten der Bau- und Wohnungsaufsicht.
Persönliche Beratung: Sprechzeiten und Kontakte
Eine persönliche Sprechzeit der Bau- und Wohnungsaufsicht findet dienstags von 10 – 13 Uhr im Rathaus Neukölln statt. Die Ansprechperson für Ihr Grundstück finden Sie auf dieser Internetseite.
Alternativ können Zuständigkeit und Erreichbarkeit bei der Zentralen Auskunftsstelle telefonisch erfragt werden: Tel.: 030 90239-3512.
