Donnerstag, 28. März 2024
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Radverkehrsplan des Landes Berlin sieht 3.000 Kilometer Radwege vor

Radstreifen Hasenheide

Der Berliner Senat hat den Radverkehrsplan des Landes Berlin verabschiedet. Der Plan wurde auf Vorlage der Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Regine Günther vorgelegt und wird nach der Stellungnahme des Rats der Bürgermeister damit verbindlich.
Der Radverkehrsplan wird gemäß Berliner Mobilitätsgesetz als Rechtsverordnung erlassen und wird nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft treten.

Regine Günther, Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz sagte dazu: „Mit dem Radverkehrsplan beschließt Berlin ein ambitioniertes Programm für die kommenden Jahre. Der Plan und das Netz setzen die Standards für Berlins weiteren Ausbau zur Fahrrad-Hauptstadt. Wir werden den Anteil des umweltfreundlichen, klimaschonenden und stadtverträglichen Radverkehrs steigern, indem wir das Radfahren – auch auf längeren Strecken – attraktiv und sicher machen. Berlin hat sehr gute Voraussetzungen, eine vorbildliche Fahrradstadt zu werden. Dazu brauchen wir aber auch die nötigen personellen und finanziellen Ressourcen.“

Ziele — Handlungsschwerpunkte — Maßnahmen
Der Radverkehrsplan definiert ein engmaschiges Radverkehrsnetz mit einer Länge von 2371 Kilometern, davon 865 Kilometer Vorrangnetz mit den wichtigsten Verbindungen. Hinzu kommen weitere gut 550 Kilometer Radwege an Hauptstraßen, die nicht zum eigentlichen Radverkehrsnetz gehören, aber gemäß Mobilitätsgesetz (§ 43) ebenfalls ausgebaut werden.
Im Vorrangnetz wird die Regelbreite 2,50 Meter betragen, im sonstigen Netz 2,30 Meter (mindestens aber 2 Meter). Hinzu kommen die geplanten Radschnellverbindungen (100 Kilometer Länge, Regelbreite 3 Meter pro Richtung), so dass ein Gesamtnetz von rund 3000 Kilometer Länge entsteht.

Erweiterung und Sicherung der Fahrradmobilität
Neben Maßnahmen zum Ausbau des Radverkehrsnetzes definiert der Radverkehrsplan Ansätze und Maßnahmen zur Erweiterung des Angebots an Fahrradabstellanlagen, zur Öffentlichkeitsarbeit und zur Evaluation von Zielen und Maßnahmen. Beispielsweise soll an wichtigen Stationen des ÖPNV ein Netzwerk gesicherter Fahrradabstellanlagen geschaffen und mit einem stadtweit einheitlichen Buchungs-, Zutritts- und Abrechnungssystem ausgestattet werden.

Laufende Evaluierung und Begleitung geplant
Um zu überprüfen, ob die Ziele des Radverkehrsplans erreicht werden und um die Wirksamkeit einzelner Maßnahmen zu bewerten, wird die Umsetzung des Plans durch ein Monitoring und Evaluationen begleitet.

Die Inhalte des Radverkehrsplans wurden unter Einbindung etlicher Expertinnen und Experten, etwa mit dem Gremium „FahrRat“ (Mitglieder sind Senatsverwaltungen, Berliner Bezirke, Radfahr-Verbände, Verkehrsunternehmen u. a.), und im Rahmen thematischer Workshops und Arbeitsgruppentreffen erarbeitet.

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