Samstag, 20. April 2024
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Schulreinigung: Professionalisieren oder Kommunalisieren?

Schulreinigung - quo vadis?

In Berlin gibt es systemische kommunalpolitische Besonderheiten, die eine Mischung von Lokalkolorit und Irrwitz hervorbringen. In der Reinigung von Bildungsbauten gehören der haushaltspolitische Durchgriff bis auf den Putzeimer und das Arbeitstempo von Putzfrauen mit dazu. Verbindliche Standards, Qualitätssicherung, Einhaltung von Vorschriften und Infektionsschutzvorgaben und Ergebniskontrolle zum Thema „Sauberkeit“ gehören nicht unbedingt dazu. „Rotstift“ und „Reinigungspolitiken“ beherrschen die kommunale Praxis.

In der Ära der Sparpolitik unter Klaus Wowereit und Finanzsenator Thilo Sarrazin wurde Finanzpolitik „bis es qietscht““ auch in der Gebäudereinigung umgesetzt.

Dies obwohl es seit 2001 ein Infektionsschutzgesetz in Nachfolge des Bundesseuchenschutzgesetzes gibt, das in Schulen und Kitas Belehrungen gemäß Infektionsschutzgesetz (IfSG) vorsieht.

Der uralte Leitsatz „Unsauberkeit ist die Visitenkarte der Gefahr“ von Carl Ludwig Schleich wird jedoch von lokal zuständigen Haushaltspolitiken meistens mißachtet und nachrangig behandelt.

„Aus dem Infektionsschutzgesetz ergeben sich für Schulen und Ausbildungseinrichtungen für Kinder und Jugendliche bzw. deren Leitungen insbesondere in den §§ 33-36 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) Verpflichtungen. Nach § 36 Abs. 1 IfSG sind Schulen und andere Ausbildungseinrichtungen verpflichtet, in Hygieneplänen innerbetriebliche Verfahrensweisen zur Einhaltung der Infektionshygiene festzulegen. Der Hygieneplan muss hinsichtlich seiner Aktualität regelmäßig überprüft und ggf. verändert oder ergänzt werden und auf organisatorische und baulich-funktionelle Gegebenheiten der Einrichtung abgestimmt sein. Außerdem muss er für Beschäftigte jeder Zeit zugänglich und einsehbar sein. Beschäftigte von Schulen und Ausbildungseinrichtungen müssen regelmäßig über die festgelegten Hygienemaßnahmen belehrt und dies schriftlich festgehalten werden. “ (siehe: Bildungsserver Berlin-Brandenburg).

Es wurde in Berlin sogar zeitweise an der turnusgemäßen Naßreinigung gespart, bis Luftqualität und Feinstaub in Schulen zum Thema wurden. Das Ergebnis war der „Leitfaden für die Innenraumhygiene in Schulgebäuden“, der von einer hochrangig besetzen „Innenraumlufthygiene-Kommission des Umweltbundesamtes“ erarbeitet wurde.

Dreckige Schulen – Ergebnis von Rechtsbruch und mangelnder Vorsorge

Das Thema „Dreckige Schulen“ ist danach praktisch seit 2008 immer wieder bundesweit ein Dauerthema in den Medien. Berlin liegt dabei wieder in der Spitzengruppe Meldungen.

Krassester Einzelfall im Vorjahr in Pankow war wohl die Schließung der Reinhold-Burger Schule in der Neuen Schönholzer Straße. Das Gebäude liegt neben dem Rathaus Pankow, die Fassade ist saniert. Die Schultoiletten stanken penetrant vor sich hin.

Hier gab Schulleiter Guido Landreh am 18. November 2019 „Stinkefrei“, weil das beauftragte Reinigungsunternehmen tagelang die beauftragten Dienstleistungen nicht erfüllte. Die Reinigungskraft war zwei Wochen krank und die Vertretung hatte dazu einen schlechten Job gemacht.
„Trotz Beschwerden war die Schule zuvor am Freitag und am Wochenende so schmutzig, dass ich den Unterricht für Montag ausfallen ließ“, so der Schulleiter. Das „Stinkefrei“ hatte die Schulleitung am betreffenden Montag sogar im Vertretungsplan mitgeteilt. Am nachfolgenden Dienstag lief der Unterricht zwar wieder, bei noch immer abgesperrten WC-Anlagen.

Für Elterninititiven ist es immer noch schwer, mehr Qualität und Sauberkeit an Schulen einzufordern, denn der verbindliche Rahmen-Hygieneplan für Schulen ist im internen Bereich des Bildungsserver Berlin-Brandenburg in der Formulardatenbank hinterlegt. Ein Blick nach Sachsen offenbar jedoch, welche detaillierten Anforderungen ein „Rahmenhygieneplan gemäß § 36 Infektionsschutzgesetz für Schulen und sonstige Ausbildungseinrichtungen, in denen Kinder und Jugendliche betreut werden“ anfordert ( Auf Berlin.de ist der Plan auf Umwegen als pdf-Datei zu finden).

Vergabe über Zuschlagskriterium Preis

Grundproblem ist die von der Landeshaushaltsordnung und dem Vergabegesetz vorgeschriebene Auftragsvergabe an den günstigsten Anbieter von Reinigungsdiensten. Auch in Pankow wird trotz gegenteiliger Gesetzeslage im Infektionsschutzgesetz in öffentlichem Ausschreibungen allein der Preis als Vergabekriterium benannt: „II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Unterhaltsreinigung von 7 Schulstandorte mit einer Gesamtreinigungsfläche von 29 600 m2.“

Problematisch ist auch die Gestaltung der Leistungsverzeichnisse, die mit keinem Wort auf den „Rahmen-Hygieneplan für Schulen“ und dessen Anforderungen eingehen (siehe: Vergabeunterlagen 07-1016.pdf).

Corona und neue Hygienerichtlinien für Schulen

Das Coronavirus (SARS-CoV-2) wurde am 19.02.2020 aus Präventionsgründen in die Risikogruppe 3 nach BioStoffV eingestuft, da zum momentanen Zeitpunkt keine endgültige Einschätzung des Risikopotenzials des Coronavirus abgegeben werden kann. Für Schulleiterinnen und Schulleiter und das Lehrer-Kollegium bedeutet dies, auf eine strikte Einhaltung von Hygienemaßnahmen in der Schule und im engeren Umfeld der Schule (Schulhof, Turnhalle etc.) zu achten.
Durch die Einhaltung von festgelegten Arbeitsschutzmaßnahmen kann das Infektionsrisiko für Beschäftigte und Schüler reduziert und die Verbreitung des Virus verringert werden. In der Gebäudereinigung gewinnen aktuelle desinfizierende Reinigungsverfahren (z.B. Naßfilmreinigung mit Desinfektionsmittel) an Bedeutung. Ferner müssen nutzungsbezogene Desinfektionsmaßnahmen zusätzlich angewendet werden, was eine enorme Erhöhung des Reinigungsaufwandes bedeuten kann.

In jedem Fall wird es nun notwendig, die fachliche Qualität von Gebäudereinigungs-Dienstleistungen besser abzusichern.

Schulen in Not: Bürger werden aktiv in Neukölln

In Neukölln sind Bürger aktiv geworden und haben die Initiative Schule in Not in Gang gesetzt: „Wir sind ein Bündnis aus Lehrerinnen, Eltern, Quereinsteigerinnen, Sonderpädagoginnen und engagierten Bürgerinnen. Viele von uns arbeiten an Neuköllner und Berliner Schulen, auch an sogenannten „Brennpunktschulen“.“

Die Initiative sieht viele Schulen in Bedrängnis: „Durch die Sparmaßnahmen der letzten 20 Jahre sind viele Schulen in Neukölln, aber auch in anderen Stadtteilen an den Rand der Arbeitsfähigkeit gelangt.“

Inzwischen ist die Initiative Schule in Not auch in

Charlottenburg-Wilmersdorf

Friedrichshain-Kreuzberg

Neukölln (Bürgerbegehren)

Pankow

Steglitz-Zehlendorf

Tempelhof-Schöneberg

mit Einwohneranträgen aktiv geworden. In Lichtenberg, Reinickendorf und Mitte wurden ebenfalls entsprechende Initiativen gestartet.

Forderung nach Rekommunalisierung

In einem Bürgerbegehren wird eine Rekommunalisierung der Schulreinigung gefordert. Die Kurzsschluß-Forderung: „Gute Reinigung braucht gute Arbeitsbedingungen und realistische Leistungsvorgaben für die Reinigungskräfte. Weil der Markt beides nicht gewährleisten kann, muss die Reinigung zurück in die öffentliche Hand.“

Das Problem der „dreckigen Schulen“ wird dabei allein dem Markt der Reinigungsunternehmen zur Last gelegt. De Facto aber ist Schulreinigung immer in kommunaler Verantwortung geblieben, die Verantwortung der kommunalen Vergabestellen für überfordernde Reinigungsvorgaben und für fehlendes Controlling wurde völlig ausgeblendet.

Wohin die Vergabepraxis um den billigsten Preis geführt hat, wird mit einem Zitat unterstrichen: „Rechnerisch haben die Reinigungskräfte 1,5 Minuten pro Klassenraum,“ so ein Hausmeister einer Neuköllner Grundschule.

Dr. Maja Lasic, bildungspolitische Sprecherin der SPD äußerte sich in der Sache: „Die Verträge für die Reinigung der Schulen dürfen nicht an die günstigsten Firmen gehen. Die Bezirke müssen Anbieter besser kontrollieren. Schulen sollten tagsüber gereinigt werden und nicht nachts, wie in einigen Bezirken.“ Doch unfreiwillig gab sie damit auch kund: die Reinigungsformen werden außerhalb der Schulzeiten nicht ausreichend nachkontrolliert! Und weder Schulverwaltung noch das Facility-Management der Bezirke haben die fachlichen Anforderungen genau im Blick.

Gebäudereinigung ist Pflichtaufgabe der Gebäudeunterhaltung

„Gebäudereinigung ist mehr als bloßes Putzen! Sie leistet einen wesentlichen Beitrag zum Erscheinungsbild kommunaler Gebäude, ist ein Haupt-Kostenfaktor ihrer Bewirtschaftung und für den Erhalt der baulichen Substanz unerlässlich.“ Mit diesen Worten fokussiert Martin Götz vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband die Zielsetzungen für die Gebäudereinigung öffentlicher Gebäude.

„Betriebswirtschaftlich betrachtet sind die Gebäudereinigungskosten bei den Gebäuden der größte Kostenblock der Betriebskosten. Nach den Vergleichsringen der KGSt® betragen die Betriebskosten für die Reinigung bei Schulen und Verwaltungsgebäuden rd. 30 %, für die Kindertagesstätten rd. 45 % der Gesamtbetriebskosten. Für den Betrieb der kommunalen Gebäude ist die Gebäudereinigung daher neben den Energie- und den Hausmeisterkosten ein entscheidender Erfolgsfaktor für eine optimale und nachhaltige Gebäudebewirtschaftung.“

Götz fordert in seinem Beitrag „Innenreinigung von Schulen, Verwaltungsgebäuden und Kindertagesstätten“ für den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband mehr Klarheit und Aufgabentransparenz.

Unter dem Gesichtspunkt der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit sollte demnach die Gebäudereinigung kritisch hinterfragt und von Zeit zu Zeit umfassend untersucht werden. Die Reinigung orientiert sich grundsätzlich an den Anforderungen der DIN 77400 „Reinigungsdienstleistungen – Schulgebäude – Anforderungen an die Reinigung“.

Götz schreibt dazu: „Zunehmendes Qualitätsbewusstsein sowie die nähere Betrachtung von Kosten und Leistungen führen bei vielen Kommunen dazu, ihre aktuelle Reinigungssituation auf den Prüfstand zu stellen. Oft wird die Eigenreinigung unter ihren Möglichkeiten gesteuert bzw. durchgeführt. Andererseits ist nicht selten zu konstatieren, dass am Markt zwar im Preis niedrige Reinigung angeboten wird, diese aber qualitativ hinter den Erwartungen bzw. den vertraglichen Vereinbarungen zurückbleibt, man wünscht sich eine leistungsfähige Alternative zur Fremdreinigung.“

Die KGSt Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt®) in Köln, in der übrigens auch das Land Berlin Mitglied ist, macht seit etwa 2013 auch Vergleichswerte und Ergebnisse aus den Vergleichsringen allen Mitgliedern im verwaltungsinternen KGSt IKO-Netz zugänglich, um z.B. die Gebäudebewirtschaftung mit Kennzahlen zu steuern. So haben viele Kommunen daran mitgewirkt, den Personalbedarf der kommunalen Gebäudewirtschaften zu ermitteln.

Für die Berliner Bezirke würde die Rekommunalisierung der Gebäudereinigung die Schaffung von hunderten neuen Stellen bedeuten, wobei je Bezirk 180-300 Mitarbeiter einzusetzen sind. Das bedeutet praktisch die Schaffung von zwölf neuen Gebäudereinigungs-Eigenbetrieben, mit Geschäftsführung, Personalführung, Arbeitsschutz-Beauftragten, Gefahrstoff-Beauftragten, Einkäufern, Gerätepark und Fuhrpark.

Schulreinigung: Professionalisieren oder Kommunalisieren?

Die Frage einer Rekommunalisierung kann im Sinne von Haushaltsrecht, Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit nur beurteilt werden, wenn die fachlichen Voraussetzungen dafür geschaffen sind. In Berlin liegen gibt es zudem verteilte Verantwortlichkeiten von Schulverwaltung und Facility Management, was eine Ausschreibung, Steuerung und Erfolgskontrolle ungemein erschwert.

Verantwortliche Schulleiter und Hausmeister haben vor Ort zwei verschiedene weisungsbefugte Vorgesetzte im Bezirksamt. Zudem ist unter den Bedingungen der Corona-Gesundheitsgefahren erst zu klären, ob die Schulreinigung nach DIN 77400 und (oder) Rahmenhygieneplan gemäß § 36 Infektionsschutzgesetz und Musterhygieneplan Corona für die Berliner Schulen ( als Ergänzung zum Hygieneplan nach § 36 Infektionsschutzgesetz) ausgeschrieben werden soll.

Die Professionalisierung muss daher zunächst in der Verwaltung beginnen, die neue Entscheidungsgrundlagen und Kennwerte zum Umfang der Reinigung erarbeiten muss, bevor Grundsatzentscheidungen zur Rekommunalisierung getroffen werden. Dazu gehört zwingend als Voraussetzung: Für die zu reinigenden Gebäude sollten Gebäudeakten angelegt sein. Neben den Gebäudeakten (insbesondere Verzeichnis über die Reinigungsflächen) sollten Leistungsbeschreibungen und Reinigungspläne für die Steuerung der Reinigung vorhanden sein. Vor allem müssen auch Reinigungsfremde Dienstleistungen abgegrenzt werden, denn fest angestellte Mitarbeiter werden gern auch für andere Zwecke in Anspruch genommen.

Nicht nur im Bereich der Gebäudereinigung müssen die Verantwortlichkeiten im Bereich der „Technischen Hausverwaltungen“ (THV) mit bedacht werden, um die Schulleiter nicht zu überlasten. Die Verantwortungen für Arbeitsschutz, Infektionsschutz, Sauberkeit und Hygiene, Hausmeisterei und Wartung technischer Ausstattungen (Stichwort Digitalisierung der Schulen) erfordern längst eigenverantwortliche Lösungen vor Ort.

Lesen Sie demnächst:

Fachregeln, Hygiene-Codex und Qualität in der Gebäudereinigung: was sagen die Fachverbände?


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