Donnerstag, 05. Dezember 2024
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Corona-Maßnahmen werden ab 2. Juni gelockert

Lockerung der Corona-Auflagen

Der Berliner Senat hat die Eindämmungsmaßnahmenverordnung gelockert. Wegen der überschaubaren Lage bei Neuinfektionen werden nun neue Öffnungsperspektiven ab dem 2.Juni ermöglicht. Eine Öffnung des touristischen und gesellschaftlichen Geschehens in Berlin wird aber weite kann nur etappenweise, kontrolliert und evaluiert erfolgen. Der Gesundheitsschutz behält höchste Priorität.

Öffnungsperspektiven Veranstaltungen und Kongresse

Folgende Öffnungstermine sind unter Einhaltung bestimmter Regeln geplant: Veranstaltungen wie Meetings, Incentives, Conventions, Events, Messen, messeähnliche Ausstellungen, Spezialmärkte und gewerbliche Freizeitangebote im Innenbereich:

  • mit bis zu 150 TeilnehmerInnen ab dem 02.06.2020
  • mit bis zu 300 TeilnehmerInnen ab dem 30.06.2020

Veranstaltungen wie Meetings, Incentives, Conventions, Events, Messen, messeähnliche Ausstellungen, Spezialmärkte und gewerbliche Freizeitangebote im Außenbereich:

  • mit bis zu 200 TeilnehmerInnen ab dem 02.06.2020
  • mit bis zu 500 TeilnehmerInnen ab dem 16.06.2020
  • mit bis zu 1000 TeilnehmerInnen ab dem 30.06.2020

Gastronomie und Schankbetriebe

Die Gastwirtschaft darf nun zwischen 06.00 und 23.00 Uhr öffnen. Reine Schankwirtschaften dürfen ab 02.06.2020 unter Einhaltung der Hygieneregeln ebenfalls für den Publikumsverkehr geöffnet werden. Getränke dürfen nur an Tischen angeboten und verzehrt werden. Wie in der Gastronomie ist zwischen den Tischen einschließlich Bestuhlung ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten; in diesem Abstandsbereich dürfen sich keine Personen aufhalten. Die Theken sind damit gesperrt.

Freilichtkinos

Freilichtkinos dürfen unter Einhaltung der Hygieneregeln und des Mindestabstands von 1,5 Metern zwischen Gästen durch entsprechende Bestuhlung ab dem 02.06.2020 für den Publikumsverkehr geöffnet werden. Kinos dürfen unter Einhaltung der Hygieneregeln und des Mindestabstands von 1,5 Metern zwischen Gästen ab dem 30.06.2020 für den Publikumsverkehr öffnen. Der Mindestabstand ist durch entsprechende Bestuhlung bzw. Sperren festinstallierter Sitze zu gewährleisten.

Sport- und Fitness-Studios

Fitnessstudios und ähnliche Unternehmen, gewerbliche Sportanlagen, sportbezogene gewerbliche Freizeitangebote, gewerbliche Tanz- und Ballettschulen sowie gewerbliche Bildungsangebote, die das gemeinsame Sporttreiben beinhalten (private Sportschulen) dürfen unter Einhaltung festgesetzter Regeln ab 02.06.2020 geöffnet werden. Unter anderem muss die Sportausübung kontaktfrei und unter Einhaltung eines Mindestabstands von 3 Metern erfolgen.

Die Regelmäßige und angemessene Lüftung aller Räume ist zu gewährleisten. Trainingseinheiten erfolgen ausschließlich individuell, zu zweit oder in Kleingruppen von höchstens 8 Personen (einschließlich der Trainerin oder des Trainers oder sonstiger betreuender Personen) unter Gewährleistung des Mindestabstands.