Freitag, 19. April 2024
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Vereinshilfen – Zuschüsse bis 1. November beantragen

Fördermittel und Zuschüsse des Landes Berlin

Gemeinnützige Vereine und Organisationen bekommen noch eine Woche mehr Zeit, um „Ehrenamts- und Vereinshilfen zur Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie“ (Soforthilfe X) zu beantragen.

Die Antragsfrist wurde vom 25. Oktober bis zum 1. November verlängert, das teilte das Presse- und Informationsamt des Landes Berlin mit.

Existenzbedrohte Organisationen können einen nicht rückzahlbaren Zuschuss von in der Regel bis zu 20.000 Euro erhalten. Antragsberechtigt sind Vereine und Organisationen mit Sitz in Berlin, die:

  • gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen und als steuerbegünstigt anerkannt sind,
  • in denen ehrenamtliches Engagement eine tragende Rolle spielt,
  • die sich zur Berliner Charta zum Bürgerschaftlichen Engagement und zu einer vielfältigen Gesellschaft bekennen und sich gegen Diskriminierung, Gewalt, Antisemitismus, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit stellen,
  • die glaubhaft machen können, dass Liquiditätsengpässe infolge der Corona-Pandemie zu Existenzbedrohung führen.

Die Ehrenamts- und Vereinshilfen werden auf Antrag in Form von Billigkeitsleistungen zum Ausgleich von Härten gewährt. Auf die Gewährung besteht kein Anspruch. Die Liquiditätsengpässe der antragstellenden Organisation müssen ursächlich und nachweisbar auf den Wegfall von Einnahmen durch die Corona-Pandemie zurückzuführen und existenzgefährdend sein.

Die Ehrenamts- und Vereinshilfen sollen existenzbedrohende Liquiditätsengpässe abdecken, die zwischen dem 17. März und dem 30. September 2020 entstanden sind.
In Abhängigkeit von den Gesamtausgaben und der finanziellen Belastung der antragstellenden Organisation werden Mittel in Höhe von grundsätzlich bis zu 20.000 Euro pro Antrag gewährt. Ausnahmen sind in besonders schwerwiegenden Fällen möglich. Billigkeitsleistungen nach diesem Programm können nur bewilligt werden, wenn die Höhe des verbleibenden Liquiditätsengpasses insgesamt mindestens 1.000 Euro beträgt. Das Antragsformular kann bis zum 1. November (23:59 Uhr) ausschließlich digital ausgefüllt werden.

Weitere Informationen:
Engagementportal bürgeraktiv und Investitionsbank Berlin (IBB)