Bis zum 31. Dezember 2020 muss mindestens ein Rauchwarnmelder in jeder Wohnung installiert sein. Zuerst sind die Eigentümer nun gefragt!
Aber auch Mieter müssen sich kümmern, denn Hausrat- und Brandschutzversicherungen werden künftig ihre Geschäftsbedingungen an die Rauchmelderprflicht anpassen.
Spätestens bis Silvester müssen in allen Häusern und Wohnungen in Berlin und Brandenburg Rauchwarnmelder installiert sein. Verantwortlich sind hierfür die Eigentümer. Darauf macht aktuell der bvbf Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V. aufmerksam.
Ist eine Mietwohnung noch nicht mit Rauchwarnmeldern ausgestattet, sollte sich der Mieter jetzt an seinen Vermieter wenden. Bewohnt ein Eigentümer seine Immobilie, muss er ebenfalls Raumwarnmelder anbringen.
Die Pflicht gilt für alle Aufenthaltsräume sowie Flure, die als Rettungsweg dienen. Auf jeden Fall gehören die Geräte in Schlaf- und Kinderzimmer sowie explizit auch in Wohnzimmer. Küchen sind von der Regel ausgenommen, außer sie sind Durchgangsraum oder Teil eines offenen Wohnbereiches.
Die Landesbauordnungen legen dabei folgendes fest: „Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. (…) Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den Mietern oder sonstigen Nutzungsberechtigten, es sei denn, die Eigentümerin oder der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst.“
Anders ausgedrückt: Der Eigentümer ist für die fachgerechte Installation, der Mieter in der Regel für die Wartung zuständig.
In Neubauten sowie bei Grundsanierungen und Umbauten mussten bereits seit Mitte 2016 in Brandenburg und seit Anfang 2017 in Berlin Rauchwarnmelder eingebaut werden, während für Bestandsbauten eine Übergangsfrist gilt, die am 31. Dezember 2020 endet.