Sonntag, 20. September 2026
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„Meine Demokratie“ – universell, gedruckt, analog nachvollziehbar mit unsichtbaren Rechten

Deutscher Bundestag

Von Michael Springer

„Meine Demokratie“ begann im Jahr 1948. Der vom September 1948 bis Mai 1949 in Bonn tagende Parlamentarische Rat erarbeitete das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. — Es ist auch zugleich „Unser Grundgesetz“ — ein Vorbild für die ganze Welt! — Gebaut auf universellen Prinzipien. Nicht perfekt – und daher auch veränderbar, mit 2/3 Mehrheiten im Parlament.

Am 23. Mai 1949 wurde das Grundgesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und erlangte Rechtskraft.

Im 75. Jahr seit Bestehen des Grundgesetzes wurde 2024 der öffentlich zugängliche Kommentar zum Grundgesetz veröffentlicht, der von Dr. Helge Sodahn im Verlag Beck herausgegeben wurde:

www.grundgesetz-fuer-jeden.de

Der Verlag C.H.BECK bietet über diese Website allen an der deutschen Verfassung Interessierten freien Zugang zum bedeutenden Grundgesetzkommentar „Sodan“.

Damit steht jedem Bürger (w/d/m) in Deutschland frei, sich das Grundgesetz anzueignen, und sich mit seinen Prinzipien, Werten und vertraut zu machen. Menschenwürde, Grundrechte, Freiheits- und Entfaltungsrechte und alle Werte und Prinzipien sind in analoger Schriftsprache verfasst, die eine höchst fragile Eigenheit aufweisen: im digitalen und medialen Raum sind sie „unsichtbar.“ Bei der Digitalisierung und Mediatisierung (Übersetzung in soziale und normative Kommunikationsregeln) und müssen sie interpretiert und in IKT-Regeln und Technologien „sinngemäß“ übersetzt werden.

Digitalisierung: Transformieren oder Transnormieren?

Hierbei entsteht eine universelle Entscheidungssituation: überlassen wir die Digitalisierung „BigData“ und „BigTech“?
— Wer sich einmal buchstabengetreu mit dem „wilden Buchstaben-Zoo“ von „Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB),“ „Geräte- und Lizenzvereinbarungen“ und „Abtretungsrechten“ der IKT-Konzerne befasst hat, wird mit Unüberschaubarkeit und Uneinsehbarkeit von Verarbeitungsprozessen, Algorithmen und Bewertungs- und Bemessungstechnologien konfrontiert. —

Oder wollen wir über „Digitalisierung“ auch lokal, kommunal und demokratisch entscheiden können?

Müssen wir uns dabei unter dem Kofferwort „Digitalisierung“ den drei Prozessen

  • „Digitization“ (Digitale Umwandlung)
  • „Digitalization“ (Digitale Optimierung)
  • „Digitale Transformation (Digitale Transformierung in neue Modelle)

als Demokratie, als Kommune mit kommunaler Selbstverwaltung, als Mensch und Individuum einfach kritiklos unterwerfen? Oder gibt es eine „universelle Innovationsschuld“, die Prinzipien, Werte und Rechte des Grundgesetzes „sorgsam, rechtskonform und schonend“ in neue digitale und mediale Technologien zu „übersetzen“ — zu „transnormieren“?

Der Kulturkampf um die Grundrechte, um Freiheits- und Entfaltungsrechte des Menschen beginnt genau an dieser Frage! Und er wird vor allem um den Erhalt dieser Rechte und um die Rechte der Informations- und Pressefreiheit geführt werden!

Das Parteiengesetz und die Keimzelle der Demokratie

Das Grundgesetz regelte bereits seit dem Inkrafttreten in Artikel 21 Abs. 3 GG in allgemeiner Form die Tätigkeit der Parteien. Es war auch festgelegt, dass nähere Bestimmungen durch Bundesgesetze geregelt werden müssen. Es dauerte vor allem auf Grund der umstrittenen Parteienfinanzierung bis zum 24. Juli 1967, bevor das erste Parteiengesetz beschlossen wurde. In der DDR wurde übrigens erst Anfang 1990 das Parteiengesetz (DDR) beschlossen.
Das Parteiengesetz (PartG) ist ein deutsches Bundesgesetz, das die genauen Abläufe innerhalb einer politischen Partei in Deutschland regelt. Die grobe Struktur einer Partei wird in Art. 21 Abs. 1 Satz 3 GG geregelt. So muss eine Partei

  • nach demokratischen Grundsätzen aufgebaut ( innerparteiliche Demokratie),
  • ein Programm vorlegen,
  • ein Statut (Satzung) niederlegen,
  • Mitglieder haben.

Darüber hinaus darf sie sich nach Art. 21 Abs. 2 GG nicht zum Ziel setzen, die Demokratie zu zerstören, da sie ansonsten gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung (Art. 20 Abs. 1 bis 3 GG) verstößt.

Im § 7 Parteiengesetz wird die Gliederung der Partei beschrieben, die sich „Gebietsverbände“ und in „Landesverbände“ organisiert. Dem einzelnen Parteimitglied soll dabei eine „angemessene Mitwirkung an der Willensbildung der Partei möglich“ sein. 
Die innerparteiliche Demokratie nach Parteistatut wird durch Sitz (Präsenz) und Stimme gewahrt und durch Abstimmungen vollzogen.
Mit zunehmender „Digitalisierung“ und „Entgrenzung der Kommunikation“ über soziale Medien, wird die innerparteiliche Demokratie der Ortsverbände gelockert und aufgelöst. Hier kommen kommunikative Gesetzmäßigkeiten zur Wirkung. Denn „ein Mensch kann nur eine begrenzte Anzahl an Freundschaften pflegen. Auch in den „sozialen Medien.“ (siehe: Dr. Martin Schmitt: Die Vorgeschichte der „sozialen Medien“ | Bundeszentrale für politische Bildung ).
Der Übergang zu überwiegender Social-Media-Kommunikation hat die innerparteiliche Demokratie verändert, weil soziale Medien zum Aufstiegsmotor in der innerparteilichen Organisation wurden. Der Parteifunktionär mit Smartphone und Kontaktliste erhielt einen systemischen Organisationsvorteil gegenüber seinen „ehrenamtlich-bodenständig“ arbeitenden Parteifreunden und -Genossen in den Ortsgruppen und Ortsvereinen.
Dies hat auch die Parteien intern verändert- Mit dem Smartphone wurde zugleich die „Attraktivität“ von allgemeinen „Top-Down-Gedankenmodellen“ enorm gesteigert!
Der Charakter der bodenständigen Volkspartei, die sich kommunal kompetent um Basisdemokratie kümmert, ist der Funktionärspartei gewichen. Diese stimmt politische Ideen und Initiativen nicht mehr über die Ortsverbände und unteren Parteigliederungen ab und kommuniziert vorwiegend „Top-down.“

Das zerstört nach und nach Glaubwürdigkeit und leitet das „Parteiensterben“ ein. Es ist die zweite wichtige Grundfrage, die geklärt werden muss! Wollen wir die Ortsverbände der Parteien lokal und mit humaner Führung als Keimzelle der Demokratie erhalten? — Oder gibt es eine neue sorgsame Form der rechtskonformen Transnormierung, die Ortsverbände auch ohne Einfluss von Bigtech und Künstlicher Intelligens glaubwürdig als Keimzellen der Demokratie erhält?

Reihe: „Meine Demokratie“ — Fortsetzung folgt.

Public Media — Inklusion & Öffentlichkeit in unabhängigen Lokalmedien mit offenen Systemen*.

*) „Der freiheitliche, säkularisierte Staat lebt von Voraussetzungen, die er selbst nicht garantieren kann“ (Böckenförde, 1964/1967). „Eine offene, inklusiv öffentliche Medienlandschaft hilft, eben diese Voraussetzungen alltäglich in Frage zu stellen und immer wieder zu erneuern!“ (Michael Springer, 2026).