In Berlin tobt eine interessengeleitete Debatte um die rechtliche Zulässigkeit des sogenannten „Mietendeckels.“ Einen Beitrag zur juristischen Klärung leistet das jetzt vorliegende Rechtsgutachten, das die Rosa-Luxemburg-Stiftung bei Fischer-Lescano/Gutmann/Schmid in Auftrag gegeben hat. Es kommt zu dem Ergebnis, dass landesrechtliche Maßnahmen zulässig seien, vorausgesetzt ihr Ansatz sei mietverwaltungsrechtlich und diene der öffentlich-rechtlichen Regulierung. Damit seien beispielsweise ein Mietpreismoratorium, eine Mietpreisobergrenze und eine Möglichkeit der Mietpreisabsenkung statthaft. Gleichzeitig widerspricht es einem internen Papier des Bundesinnenministeriums, das eine alleinige Zuständigkeit beim Bundesgesetzgeber sieht.
Fischer-Lescano/Gutmann/Schmid kommen zu dem Ergebnis, dass es eine sogenannte Sperrwirkung durch den Bund nicht gibt. Vielmehr seien Bund und Länder dazu verpflichtet, die jeweils gewählte Regelungsform (privatrechtlich durch den Bund, öffentlich-rechtlich durch die Länder) zu respektieren und inhaltlich die gegenseitige Selbstbegrenzungspflicht zu beachten.
ANDREAS FISCHER-LESCANO ANDREAS GUTMANN CHRISTOPH U. SCHMID
LANDESKOMPETENZEN FÜR MASSNAHMEN DER MIETPREISREGULIERUNG
RECHTSGUTACHTEN – Download-Link PDF
Das 22-seitige Gutachten kann hier angeschaut und heruntergeladen werden. Der Hinweis auf das Gutachten wird hier aus redaktionellen Gründen unkommentiert angezeigt, eine wohnungspolitische Kolumne folgt demnächst.