Freitag, 19. April 2024
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Geflügelpest: Aufstallungsgebot für Geflügel bis zum 16.3.2022

Hühnerhaltung

Als Vorsorgemaßnahme zum Schutz vor der Ausbreitung der Geflügelpest hat der Fachbereich Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung des Bezirksamt Neukölln eine „Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung zum Schutz gegen Geflügelpest“ erlassen.

Die Allgemeinverfügung sieht die sofortige Pflicht zur Aufstallung von Geflügel zum Schutz gegen die Geflügelpest vor. Bezirksweit muss sämtliches Geflügel ab sofort in geschlossenen Ställen oder unter einer entsprechend gesicherten Vorrichtung gehalten werden. Die Allgemeinverfügung ist zunächst bis zum 16. März 2022 befristet.

Hintergrund:

Der Geflügelpesterreger vom Subtyp H5N1 ist in Berlin an verendeten Vögeln nachgewiesen worden. Erstmals wurde am 26.01.2022 das Virus im Bezirk Lichtenberg in der Rummelsburger Bucht an einer verendeten Möwe festgestellt. Am 11.02.2022 erfolgte die amtliche Feststellung bei einem Mäusebussard in Neukölln (Fundort nahe Britzer Garten) und einem aus dem Landwehrkanal geborgenem Schwan (Friedrichshain-Kreuzberg). Am 15.02.2022 folgten amtliche Feststellungen bei neun weiteren Schwänen aus dem Landwehrkanal sowie bei einer Möwe aus dem Müggelsee (Treptow-Köpenick). Die Zahl der Feststellungen bei Wildvögeln in Berlin beträgt am 15.02.2022 zusammengenommen 13, wobei die zehn im Landwehrkanal aufgefundenen Schwäne einem epidemiologischen Hot-Spot zuzuordnen sind.

Als Vorsorgemaßnahme haben mehrere Berliner Bezirke eine Aufstallungspflicht für Geflüglehaltungen angeordnet.

Die Vogelgrippe-Erreger gehören zu den potentiell auf den Menschen übertragaren gefährlichen Viren. Vor allem landwirtschaftliche und gärtnerische Geflügelhalter sind gefährdet und müssen Vorsorge- und Hyhienemaßnahmen treffen.

Das Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit (FLI) auf der Insel Riems überwacht die Ausbreitung der Vogelgrippe.
Die Aviäre Influenza (von lat. avis, Vogel), umgangssprachlich auch Vogelgrippe genannt, ist eine durch Viren ausgelöste Infektionskrankheit, die ihren natürlichen Reservoirwirt im wilden Wasservogel hat. Diese Viren treten in zwei Varianten (gering/hochpathogen) und verschiedenen Subtypen (H1-16 in Kombination mit N1-9) auf.

Geringpathogene aviäre Influenzaviren (LPAIV) der Subtypen H5 und H7 verursachen bei Hausgeflügel, insbesondere bei Enten und Gänsen, kaum oder nur milde Krankheitssymptome. Allerdings können diese Viren spontan zu einer hochpathogenen Form (hochpathogene aviäre Influenzaviren, HPAIV) mutieren, die sich dann klinisch als Geflügelpest zeigt.

Die Vorbeugung und Bekämpfung der Klassischen Geflügelpest sind durch die Geflügelpestverordnung bundeseinheitlich gesetzlich geregelt.

Das Hauptaugenmerk liegt auf Biosicherheitsmaßnahmen, die vor dem Eindringen der Erreger in Geflügelhaltungen schützen und deren Verbreitung in der Geflügelpopulation verhindern sollen. Der frühzeitigen Entdeckung etwaiger Infektionen im Geflügelbereich hat entscheidende Bedeutung. Hierzu leistet die infektiologische Diagnostik einen maßgeblichen Beitrag. In dieses Konzept sind auch ausgedehnte Monitoringuntersuchungen bei Wildvögeln und Geflügel eingebunden.

Die aktuelle Verbreitung wird in aktuellen Karten des FLI dokumentiert.