Das Berliner eGovernment kommt voran. Ein weiteres Fachverfahren kann nun online ausgeführtwerden, ohne im Bürgeramt vorsprechen zu müssen. Der „Antrag auf einfache gebührenpflichtige Meldebescheinigung“ ist online.
Meldebescheinigungen werden für zahlreiche Zwecke benötigt: bei Umzügen, Hochzeiten oder Scheidungen etwa. Auch Banken benötigen diesen Nachweis des Öfteren.
Berlinerinnen und Berliner können nun eine einfache, gebührenpflichtige Meldebescheinigung für die aktuelle Anschrift online beantragen.
Der Gang zum Amt entfällt komplett, denn der digitalen Antrag hat auch eine elektronische Bezahlfunktion. Dies setzt natürlich ein entsprechendes Online-Bankkonto voraus.
Eine Zahlungsbeleg wird ausgegeben und muss selbst ausgedruckt werden.
Die Melde-Bescheinigung wird am Ende per Post zugesandt.
Im Service-Portal Berlin kann unter der Dienstleistung „Meldebescheinigung beantragen“ ab dem 01.02.2021 die Auswahl getroffen werden, diese Dienstleistung auch online zu beantragen.
Sabine Smentek, Staatssekretärin bei der Senatsverwaltung für Inneres und Sport hat damit einen weitere wichtigen Meilenstein erreicht: „Ich freue mich, dass wir damit bei der Digitalisierung unserer Dienstleistungen wieder einen Schritt vorankommen. Rund 130.000 einfache Meldebescheinigungen werden pro Jahr in Berlin ausgestellt. Jetzt können unsere Bürgerinnen und Bürger frei wählen, ob sie lieber persönlich zum Amt gehen wollen oder den Onlineservice nutzen möchten. Wir bieten mit dem digitalen Angebot einen weiteren, zeitgemäßen Zugangsweg zu unseren Dienstleistungen.“