Donnerstag, 28. März 2024
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FamilienServiceBüro: eine Idee aus Friedrichshain-Kreuzberg verwandelt Berlin!

Familienzeit ist kostbar

Berlins erstes FamilienServiceBüro wurde am 1. August 2013 in Friedrichshain-Kreuzberg eröffnet. Die Vorbereitungen wurden bereits 2011 getroffen. Mittlerweile sind die FamilienServiceBüros mit dem Familienfördergesetz berlinweit in allen Bezirken eine Angebotsform, die verpflichtend zur Verfügung stehen muss.

Vor über 10 Jahren wurden dafür bundespolitische Weichen gestellt, um Städte familienfreundlicher zu machen. Bundesweit entstanden in dieser Zeit die „Lokalen Bündnisse für Familie“, die in Kommunen bessere Leistungen und finanzielle Leistungen für Familien schaffen sollten und dafür bedarfsgerechte Infrastrukturen anbieten, damit Familien eine verlässliche und qualitätsvolle Zeit für sich planen können.
Die Familienpolitik hat dabei gelernt, auch eine „Familienzeitpolitik“ zu gestalten, und entsprechende Förderungen auf den Weg gebracht.

Aktuell wird das Modell FamilienServiceBüro in Berlin weiter entwickelt: zur Erweiterung des Beratungsangebotes der Berliner Familienservicebüros unterschrieb Aziz Bozkurt, Staatssekretär für Jugend, Familie und Schuldigitalisierung, am 14.0.2022 mit dem Leiter der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit, Karsten Bunk eine Dachkooperation.

Damit werden neben den herkömmlichen Beratungen zu Leistungen des Jugendamtes wie Kita-Gutscheine, Unterhaltsvorschuss oder Elterngeld auch Beratungen stattfinden können zu Themen der Familienkasse wie Kindergeld und Kinderzuschlag. Anträge können dabei direkt im Familienservicebüro abgegeben werden. Der Vereinbarung haben sich bereits zehn Berliner Bezirke angeschlossen, bis zum Ende des Monats sollen alle zwölf Bezirke mit dabei sein.

Aziz Bozkurt, Staatssekretär für Jugend, Familie und Schuldigitalisierung sagte dazu: „Wir wollen Familien nicht von Behörde zu Behörde schicken. Mit der Kooperation verfolgen wir einen modernen Verwaltungsansatz. Wir bringen das Leistungsangebot unterschiedlicher Behörden in den Familienservicebüros zusammen. Familien können Anträge für unterschiedliche Familienleistungen direkt im Familienservicebüro ihres Bezirks erledigen und sich über das Angebotsspektrum des Jugendamtes hinaus beraten lassen.“
Karsten Bunk, Leiter der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit (BA) ergänzte: „Wir helfen Familien! Für die Familienkasse der BA ist das mehr als nur ein werbewirksamer Ausspruch. In vielen Bereichen geht das nur in einem stetig wachsenden Netzwerk von lokalen Akteuren, die das gleiche Ziel vor Augen haben. Mit der Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung mit dem Land Berlin, vertreten durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, legen wir einen gemeinschaftlichen Grundstein für die Einrichtung von Familienservicebüros in den Berliner Bezirken, um auch in Zukunft in puncto Familienleistungen in Deutschland gut aufgestellt zu sein.“

Die Dachkooperation wird durch den Bezirk Friedrichhain-Kreuzberg durch Beitritt zur Vereinbarung und durch Unterschrift der Bezirksstadträtin Regine Sommer-Wetter besiegelt.

Regine Sommer-Wetter, Bezirksstadträtin Friedrichhain-Kreuzberg freut sich: „Im Jugendamt Friedrichshain-Kreuzberg wurde vor knapp zehn Jahren das erste Berliner Familienservicebüro eröffnet. Ich freue mich sehr, dass dieses Modell zum Vorreiter geworden ist und nun sinnvoll erweitert wird. Familien erhalten nun noch mehr und unkomplizierter Unterstützung ohne weitere Wege zu gehen.“

Die übergreifende Kooperation geschieht vor dem verwaltungstechnischen Hintergrund moderner eGovernment-Systeme. Elektronische Akten, digitalisierte Fachverfahren, Datenschutz und übergreifende Diensten funktionieren heute mit modernen browserbasierten eGovernment-Lösungen, die auch übergreifende Interoperabilität ermöglichen.

Die eGovernment-Verfahren sind standardisiert, doch im Detail sind oft viele Fragen offen. Besonders Freiberufler, Selbstständige, Eltern mit Mischeinkünften und komplizierten Einkommens- oder Lebenssituationen vor bzw. nach der Geburt eines Kindes brauchen eine besondere Beratung und Antragsgestaltung, die alle Zuschussmöglichkeite bei verdienstabhängigen Zuschüssen ausschöpft.

Die Regelungen des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) umfassen über 400 Seiten.
Hierzu gibt es besondere Internet-Dienste und auch einen bundesweiten Expertendienst für Einzelfälle, der unabhängig berät und alle individuellen Gestaltungsmöglichkeiten kennt und optimieren kann. Ein Beitrag dazu ist in der Spandauer Tageszeitung erschienen: „Elterngeld, Unterhaltsvorschuss & mehr.“

Weitere Informationen:

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