Ein weiterer elementarer Bereich der Bauwirtschaft ist von den extremen Preissteigerungen bei Dieselkraftstoffen und Energiekosten betroffen: der Bundesverband Mineralische Rohstoffe e.V. (MIRO)
macht auf die Folgen für die Baustellenversorgung mit Gesteinsbaustoffen aufmerksam:
„Nur ein geringer Anteil der von der deutschen Bauwirtschaft jährlich benötigten 500 Millionen Tonnen Baurohstoffe wie Kies, Sand und gebrochene Natursteine werden über längere Distanzen in großen Einheiten wie Eisenbahnwaggons oder Frachtschiffen transportiert. Fast 90 Prozent der dezentral an mehr als 2600 Gewinnungsstellen in Deutschland produzierten Gesteinskörnungen gelangen per Lkw über kurze Strecken zumeist direkt vom Produzenten zum Abnehmer“, sagte Walter Nelles, Sprecher der Geschäftsführung des Bundesverbandes.
Für die Verfrachtung greifen die Unternehmer in der Regel auf eigene Transportflotten zurück oder arbeiten mit spezialisierten Fuhrunternehmen zusammen.
Mittlerweile zeigt sich überdeutlich, dass die galoppierenden Dieselkraftstoffpreise von keinem der Vertragspartner aufgefangen werden können. Hier bedarf es einer schnellen gesamtwirtschaftlichen Lösung, zumal etwa 70 Prozent dieser Gesteinsbaustoffe für Vorhaben der öffentlichen Hand produziert und geliefert werden. Vereinzelt haben Transportunternehmen bereits ihre Tätigkeiten reduziert bzw. eingestellt. Damit drohen Lieferengpässe für wirtschaftsstrategisch bedeutsame Baustellen.
Auch der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes und der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie bestätigen diese Engpässe bei der Baustellenversorgung insgesamt und schlagen Alarm.
„Alleine können die Gesteinsunternehmen diese Preissteigerungen nicht stemmen“, bekräftigte auch MIRO-Geschäftsführerin Dr. Ipek Ölcüm. Es sei zwingend, durch politische Regelungen die Preissteigerungen abzufedern.
„Viele Lieferverträge sind auf Langfrist geschlossen. Hier dürfen die Vertragspartner nicht allein gelassen werden, schließlich handelt es sich auf beiden Seiten hauptsächlich um Kleinbetriebe und Mittelständler. Diese Betriebe stehen derzeit doppelt unter Druck, denn auch die direkten Kostensteigerungen bei der Gewinnung und Produktion der Gesteinsbaustoffe müssen geschultert werden. Sinnvoll und denkbar wäre angesichts des andauernden Krisenmodus die Vereinbarung praxisorientierter Preisgleitklauseln in künftigen Verträgen“, begründet Dr. Ölcüm die Situation ergänzend und plädiert gleichzeitig für einen ausgewogenen Umgang im Zusammenhang mit den gesetzlichen Regelungen zur so genannten „Störung der Geschäftsgrundlage“ bei bereits bestehenden Verträgen.
Einen Ausweg bietet das Preisrecht, das begründete Preisänderungen auch über die Ermittlung von Regeln nach VO Pr 30/53 ermöglicht, wie sie bei Selbstkostenerstattungspreisen angewendet werden.
Die Bundesregierung muss schnell auf dem Verordnungswege handeln, und vertragsrechtliche und preisrechtliche Regeln bei „gestörter Geschäftsgrundlage“ entwickelt, damit möglichen Lieferstopps in der gesamte Bauwirtschaft, Baustoffindustrie und bei allen alle von ihr abhängigen Partnern vermieden werden. Betroffen sind Großprojekte bis hin zum privaten Hausbau und sozialen Wohnungsbau.
Weitere Informationen:
www.bv-miro.org