Der Senat hat in seiner Sitzung am 5.11.2019 auf Vorlage der Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Regine Günther, die Verwaltungsvorschrift zum Erlass eines Überwachungsplans im Sinne des § 17 Absatz 1 der Zwölften Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Störfallverordnung – 12. BImSchV) – nach Stellungnahme durch den Rat der Bürgermeister – beschlossen. In erster Befassung hatte der Senat der Vorlage bereits am 3. September 2019 zugestimmt.
Mit dem Erlass des Überwachungsplans als Verwaltungsvorschrift wird ein einheitlicher, also für alle Überwachungsbehörden des Landes Berlin geltender und verbindlich einzuhaltender Plan geschaffen.
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