Dienstag, 19. März 2024
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Datenschutz-Audit bis zum 1.8.2021

EU-Datenschutzgrundverordnung EU-DSGVO

Die Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung durch die Gesetzgeber hat mögliche Kollisionen mit den Grundrechten von Informationsfreiheit, Pressefreiheit, Berufsfreiheit (z.B. Fotografen, Pressefotografen), Kunst- und Meinungsfreiheit völlig außer Acht gelassen.
Nicht berücksichtigt sind auch die technischen und wirtschaftlichen Folgewirkungen, die über Datenschutzregeln und Rechtssprechung „ohne Ansicht des spezifisch technischen Systems“ (z.B. Presseblog, digitale Zeitung, internationales Pressemedium) auf die Betreiber einwirken.

Mit dem Konzept von „EU SmartCity Berlin“ und dem Claim „Einfach.SmartCity.Machen: Berlin!“ wird auf die äußerst schwierige technische, wirtschaftliche und juristische Lage reagiert.

Da es das weltweit erste, und bisher einzige über Pressefreiheit und Bürgerrechte definierte „SmartCity.Konzept“ ist, wird praktisch im Real-Labor gearbeitet.

Umsetzung im Real-Labor
Im Bereich analoger Gesetzessprache geltender Datenschutz-Regulierungen wird versucht, Anforderungen mit Akribie und „Ockhams Rasiermesser“ in technisch anwendbare Lösungen für alle Dienste, Redaktions- und Publikationsprozesse zu übersetzen.
In der Umsetzung ist „SmartCity-Datenschutzmodell“ entstanden, das in den
Datenschutz- und ePrivacy-Hinweisen dargestellt wurde.

Um die Systemkomplexität zu bewältigen, wurden Redaktions- und Publikationssystem und „Anzeigensystem“ getrennt und in zwei Unternehmen aufgegliedert. Das Anzeigensystem verzichtet dabei auf Tracking und weitestgehend auf Cookies. Es wird künftig auf völlig neue Formen der Personalisierung und Zielgruppen-Ansprache setzen.

Zwischenzeitlich hat es viele weitere rechtliche Regulierungen gegeben, die in der Summe für ein Pressemedium gar nicht umsetzbar sind.

Hauptgrund ist die schnelle technische UND datenschutzrechtliche Entwicklung, sowie wachsende Anforderungen an die Cybersicherheit.

Dynaxität und technisch-wirtschaftliche Konflikte
Inzwischen zeichnen sich technisch-wirtschaftliche Konflikte ab, die sich praktisch und real und in der Summe als „digitalwirtschaftliche Eingriffe“ in die Presse- und Informationsfreiheit auswirken.

Betriebssystem-Updates, Sicherheitslücken in praktisch allen Programmen und inzwischen fast wöchentliche Updates sorgen zudem für wachsende Intransparenz, die erst zeitlich nachlaufend und mit hohen Aufwand überwunden werden kann.

Da sich inzwischen alle wichtigen Internetangebot dynamisch an neue Datenschutzregulierungen anpassen, und bei Erstzugang eigene Consent-Tools einsetzen, wird auf die zum 1.7.2021 neu geltenden Regeln reagiert.

Im Rahmen des Datenschutz-Audit wird zunächst eine Bestandsaufnahme erstellt, die alle Systeme und eingesetzte Software und Dienste umfasst.
Regeln und neue Datenschutzregeln werden auf Anwendbarkeit geprüft, um Anwendungsregeln aktuell neu zu fassen.

Im Bereich Betriebssystem und Mail-System wird auch die Option Abschaltung (WINDOWS 10) und Umstieg auf Managed-Cloud-Systeme geprüft.


Das Datenschutz-Audit erfordert umfangreiche Arbeiten an allen Systemen. Der Betrieb der Redaktion und die Publikation von Meldungen sind bis zum 12.7.2021 eingeschränkt! Advertorials, Veranstaltungsankündigungen und beauftragte Anzeigen- und Werbeschaltungen werden wie gewohnt zügig bearbeitet und veröffentlicht!

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