Dienstag, 03. Dezember 2024
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Corona-Pandemie: Neue Allgemeinverfügung zur Quarantäne in Neukölln

Corona Neue Infektionsschutzverordnung

Der Bezirk Neukölln verzeichnet viele Neuinfektionen mit dem SARS-CoV-2 Virus und ist inzwischen ein Hotspot der Ausbreitung.
Zur Gefahrenabwehr von weiteren Gesundheitsgefahren, insbesonderer für besonders gefährdete Mitbürger und Mitbürgerinnen, werden die Maßnahmen zum Infektionsschutz verschärft.

Neue Allgemeinverfügung zur Quarantäne
Im Bezirk Neukölln angeordnete Quarantänisierungen aufgrund des SARS-CoV-2 Virus können ab sofort auch über qualifizierte Dritte mitgeteilt werden. Betroffene Personen sind in diesem Fall zur sofortigen Isolation verpflichtet. Eine entsprechende Allgemeinverfügung tritt am 8. Oktober 2020 in Kraft.

Beispiele für die Anwendung dieser neuen Regelung sind Schulleitungen oder Arbeitgeber, die betroffene Schulklassen, Lerngruppen oder Beschäftigte unmittelbar über eine angeordnete Quarantäne informieren.

Ziel ist es, die Arbeit des Gesundheitsamtes zu erleichtern und Meldewege zu verkürzen. So wird es möglich, große Gruppen von Kontakt- oder Verdachtspersonen zeitgleich in die sichere Quarantäne zu schicken. Damit soll auch eine mögliche Verunsicherung durch zeitversetzte Informationen an Betroffene vermieden werden.

Es bleibt ausnahmslos dabei, dass eine Quarantänisierung ausschließlich vom Gesundheitsamt angeordnet werden kann. Mit der Allgemeinverfügung werden lediglich die Informationswege gestrafft und ein schnelleres Handeln ermöglicht. Bisher musste jeder von einer Quarantäne Betroffene direkt durch das Gesundheitsamt informiert werden, was zu einem hohen Aufwand und stellenweise zu zeitlichem Verzug führte.

Gesundheitsstadtrat Falko Liecke: „Mit der Allgemeinverfügung stellen wir eine schnelle Reaktion auf bekannt gewordene Infektionen sicher. Wir vermeiden lange Meldewege und tragen damit zu einer wirksamen Eindämmung der Pandemie bei. Die Neuköllner Regelung ist ausdrücklich keine zusätzliche Einschränkung für die Bürgerinnen und Bürger, sondern nur eine Beschleunigung der Verfahren, von der wir alle profitieren werden.“

Zur sofortigen Einhaltung der räumlichen Isolation (Quarantäne) sind verpflichtet:

  • Kontaktpersonen der Kategorie I nach den Kriterien des RKI,
  • Personen mit Erkrankungszeichen, die sich einem Test unterzogen haben oder für die ein Test angeordnet wurde,
  • Personen, für die seit Inkrafttreten der Allgemeinverfügung ein positives Testergebnis auf SARS-CoV-2 Viren vorliegt.

In allen Fällen sind die Personen zur unverzüglichen Kontaktaufnahme mit dem Gesundheitsamt Neukölln unter 030 90239 4040 verpflichtet, soweit noch nicht erfolgt.

Die neue Regelung wurde mit der Regionalen Schulaufsicht, dem Schulamt sowie Elternvertretern abgestimmt und durchgehend begrüßt. Weitere Bezirke wollen diesem Vorgehen folgen.

Die Allgemeinverfügung ist auf der Internetseite des Bezirksamtes Neukölln nachzulesen.