Umstellung der Registrierkassen nach „Kassengesetz“
Ab dem 1.1.2020 greift das neue „Kassengesetz“, durch das eine Manipulation der digitalen Aufzeichnungen elektronischer Kassen verhindert werden soll. Neuköllner Unternehmen sollen daher schnell prüfen, ob sie aufgrund des Gesetzes Änderungen vornehmen müssen. Gemeinsam mit der IHK Berlin veranstaltet die Wirtschaftsförderung im Bezirksamt Neukölln daher eine Informationsveranstaltung für Neuköllner Unternehmen.
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