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Umstellung der Registrierkassen nach „Kassengesetz“

Computerkasse

Ab dem 1.1.2020 greift das neue „Kassengesetz“, durch das eine Manipulation der digitalen Aufzeichnungen elektronischer Kassen verhindert werden soll. Neuköllner Unternehmen sollen daher schnell prüfen, ob sie aufgrund des Gesetzes Änderungen vornehmen müssen. Gemeinsam mit der IHK Berlin veranstaltet die Wirtschaftsförderung im Bezirksamt Neukölln daher eine Informationsveranstaltung für Neuköllner Unternehmen. Dort werden alle Fragen zum Thema Registrierkassen beantwortet.

Das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen vom 22. Dezember 2016, das „Kassengesetz“, führt die Pflicht zur Ausgabe von Belegen zum 1. Januar 2020 ein. Der Beleg kann elektronisch oder in Papierform ausgestellt werden. Das Erstellen des Belegs muss in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang mit dem Geschäftsvorgang erfolgen.

Frau Antje Maschke von der IHK Berlin präsentiert die neuen Anforderungen und steht für Fragen zur Verfügung. Eine Übersetzung in die arabische Sprache wird gleichzeitig angeboten. Die Veranstaltung ist auch für interessierte Pressevertreter*innen offen.

Unternehmen können sich bei Rückfragen an Ute Großmann, Projekt Unternehmen Neukölln BIWAQ (Tel. 030/ 206 07 39 15) wenden.

Donnerstag 5.12.2019 | 8:30-9:30 Uhr
Umstellung der Registrierkassen nach „Kassengesetz“

Citymanagement der [Aktion! Karl-Marx-Straße] | Richardstraße 5 |12043 Berlin


Das Bundesministerium der Finanzen informiert ausführlich zum neuen Kassengesetz:

Das Kas­sen­ge­setz für mehr Steu­er­ge­rech­tig­keit