Die Stadt Dortmund muss sich nach einem Urteil des Landgerichts Dortmund vom 8. November bei ihrem Internet-Auftritt stärker auf kommunale Informationen beschränken. Das städtische Online-Angebot sei in Teilen zu presseähnlich, urteilte die 3. Zivilkammer.
Hintergrund: Klage eines Presseverlages wegen Wettbewerbsverstößen
Der Dortmunder Verlag Lensing-Wolff («Ruhr-Nachrichten») hatte geklagt, weil er wettbewerbsrechtliche Verstöße durch das staatlich finanzierte Angebot sah. Es war das bundesweit erste Verfahren zum Internetangebot einer Kommune und möglichen Konkurrenz für verlegerische Zeitungs- und Onlineangebote.
Das Thema wird ausführlicher in der Berlin-Mitte Zeitung behandelt:
Dortmund muss Internet-Auftritt auf kommunale Informationen begrenzen.
Sobald die Urteilsbegründung vorliegt, wird das Thema weiter behandelt.
Siehe auch:
Campus für Demokratie – eine pressefreie Zone:
„Der Wandel der Stasi-Zentrale zum Campus für Demokratie“