Donnerstag, 28. März 2024
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Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin fordert vollständige Wahlwiederholung

Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin

Der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin hat heute die Wahlen zum 19. Berliner Abgeordnetenhaus und zu den zwölf Berliner Bezirksverordnetenversammlungen (BVVen) vom 26. September 2021 insgesamt für ungültig erklärt.
Damit wird eine Wahlwiederholung in Berlin erforderlich: „Nur durch die vollständige Wiederholung der Wahl könne eine Zusammensetzung des Abgeordnetenhauses und der Bezirksverordnetenversammlungen gewährleistet werden, die den verfassungsrechtlichen Anforderungen an demokratische Wahlen entspreche,“ so das Verfassungsgericht.
Zuvor hatte auch schon der Wahlprüfungsausschuss des Deutschen Bundestages eine teilweise Wahlwiederholung der Bundestagswahl in Berlin in 431 Berliner Wahllokalen beschlossen.

Mehr dazu ist in der Berlin-Mitte Zeitung zu finden:

Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin fordert vollständige Wahlwiederholung