Die berlinweiten Aktivitäten der sogenannten „Klima-Kleber“ sorgen inzwischen fast alltäglich für Blockaden und Verkehrsstaus, viel Ärger und große wirtschaftlichen Schäden bei den Betroffenen. Der Aktionismus der „Letzte Generation“ soll nun durch Gesetzes-Verschärfungen gestoppt werden.
Dreh- und Angelpunkt ist die Frage, ob die Gruppierung „Letze Generation“ eine kriminelle Organisation ist?
Die bestehende Rechtslage gibt es längst her, die Gruppierung „Letze Generation“ als eine kriminelle Organisation einzustufen. Es liegt sozusagen im Ermessen der Staatsanwaltschaften, die notwendigen Bewertungen dazu vorzunehmen. — Die mögliche Rechtsfolge wäre ein Verbot der Organisation.
In einem Beitrag in der Berlin-Mitte Zeitung wird die rechtliche Lage beschrieben um diesen nötigenden und menschenfeindlichen Protestformen wirksam zu begegnen: