Mittwoch, 22. Januar 2025
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Schüler*innenHaushalt 2022: die erste Übung in kommunaler Mitbestimmung

Bezirkshaushalt Neukölln

Das Etatrecht oder Budgetrecht ist das Recht gewählter Mandatsträger in einer Kommune, über den Haushaltsplan zu entscheiden. Das Etatrecht wird auch das ‚Königsrecht des Parlaments‘ genannt. Es ist Teil des Haushaltsrechts. In Berlin und den Bezirken gilt dazu das Landeshaushaltsrecht.

Bürger*innen und vor allem die neuen gewählten Bezirksverordneten sollten es kennen! — Am Besten kann schon in der Schule mit dem Kennenlernen und Einüben begonnen werden.

Der Schüler*innenHaushalt ist ein Projekt, das ganz praktisch an diese Mitbestimmung heranführt. Den Schüler*innen der teilnehmenden Schulen steht ein festes Budget zur Verfügung, über dessen Verwendung sie in einem demokratischen Prozess entscheiden können. Auch im kommenden Jahr erhalten Schulen in allen Berliner Bezirken die Möglichkeit, eine Wahl zu organisieren und je nach Bezirk über 1500 bis 4000€ abzustimmen.

Bildungsstadträtin Karin Korte fördert das Projekt: „In Neukölln haben wir den Schüler*innenHaushalt auf 20.000 Euro verdoppelt. 2022 können wir somit die von den Schülerinnen und Schülern aufgestellten Haushalte von zehn Schulen mit je 2.000 Euro fördern. Für die beteiligten Kinder und Jugendlichen sind das wichtige Partizipationserfahrungen, die zur weiteren demokratischen Teilhabe einladen.“

Teilnehmen können alle öffentlichen Schulen in bezirklicher Trägerschaft – Grundschulen, Integrierte Sekundarschulen, Gymnasien, Gemeinschaftsschulen und sonderpädagogische Schulen. Die Schulen erhalten neben dem Budget, über das die Schüler*innen demokratisch entscheiden, pädagogische Begleitung in Form von Beratungsangeboten, Materialien und Workshops von der Servicestelle Jugendbeteiligung e.V. .
Diese koordiniert den Schüler*innenHaushalt in Berlin seit 2015 und unterstützt Schulen seitdem erfolgreich in der Umsetzung und bei der langfristigen Verankerung des Projekts. Durch die Begleitung werden praktisches Erleben und theoretisches Verstehen miteinander verzahnt.

Die Bewerbung für den Schüler*innenHaushalt 2022 erfolgt ebenfalls über die Servicestelle Jugendbeteiligung. Alle Informationen zum Bewerbungsverfahren finden sich auf der Website zum Schüler*innenHaushalt unter www.schuelerinnen-haushalt.de/ bewerben.

Bewerbungsschluss ist der 10. Dezember 2021. Anfang des Jahres erhalten die Schulen dann Rückmeldung zur Bewerbung. Die Projektumsetzung erfolgt dann voraussichtlich von März bis November 2022.

Kontakt:
Projektleitung: Victoria Mrowetz & Gunnar Storm
info@schuelerinnen-haushalt.de ,
Telefonnummer: 030 308 784 521


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