Donnerstag, 28. März 2024
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SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmen: Verordnung bis zum 7.3.2022

Corona Neue Infektionsschutzverordnung

Der Senat hat heute am 15.2.2022 auf Vorlage der Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung, Ulrike Gote, die Sechste Verordnung zur Änderung der Vierten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung beschlossen.

Diese wird voraussichtlich am 18. Februar 2022 in Kraft treten.

Folgende wesentliche Änderungen sieht die Sechste Änderungsverordnung vor:

  • Im Einzelhandel wird die 2G-Bedingung aufgehoben, dafür wird für Kundinnen und Kunden eine FFP2-Maskenpflicht eingeführt.
  • Auch in Museen, Galerien und Gedenkstätten sowie im Zoologischen Garten einschließlich des Aquariums, des Tierparks Berlin Friedrichsfelde und des Botanischen Gartens Berlin besteht in geschlossenen Räumen eine FFP2-Maskenpflicht. Die 2G-Bedingung wird auch hier aufgehoben.
  • In Bibliotheken und Archiven besteht eine FFP2-Maskenpflicht, soweit geschlossene Räume betroffen sind. Zusätzlich dürfen Bibliotheken und Archive, soweit eine Lesesaalnutzung im Vordergrund steht, nur unter der 3G-Bedingung geöffnet werden.
  • Für Ausflugsfahrten, Stadtrundfahrten, Schiffsausflüge und vergleichbare Angebote zu touristischen Zwecken werden die Regelungen mit denen im Öffentlichen Nahverkehr gleichgestellt. Die 2G-Bedingung, die bislang in geschlossenen Räumen galt, wird aufgehoben. Künftig gilt die 3G-Bedingung und die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske.

Die Laufzeit der Verordnung wird bis zum 17. März 2022 verlängert.