Donnerstag, 05. Dezember 2024
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Neukölln übt Vorkaufsrecht aus

Berlin-Neukölln Leinestraße

Der Bezirk Neukölln nutzt weiter sein Vorkaufsrecht nach dem Baugesetzbuch in Millieuschutzgebieten, um Mieter vor Verdrängung und Umwandlungsspekulation zu schützen.

Nach vielen Monaten der Unsicherheit steht auch fest, dass die Häuser Kottbusser Damm 78/Pflügerstraße 82 im Milieuschutzgebiet Reuterplatz sowie Sonnenallee 154 im Milieuschutzgebiet Rixdorf in den Besitz der städtischen Wohnungsbaugesellschaft STADT UND LAND übergehen.

In beiden Fällen gab es längere Unsicherheit: das Bezirksamt Neukölln hatte bereits im März 2018 bzw. im Januar 2019 das Vorkaufsrecht ausgeübt. Gegen diese Bescheide wurden alledings Widersprüche eingelegt und in einem Fall auch Klage eingereicht.

Vorkaufsrecht in neun Fällen erfolgreich
In mittlerweile neun Fällen konnte das Vorkaufsrecht rechtssicher ausgeübt werden, seitdem der Bezirk im Jahr 2017 begonnen hat, dieses Instrument gegen die Verdrängung in Neukölln zu nutzen. In vier weiteren Fällen, in denen Neukölln das Vorkaufsrecht ausgeübt hat, sind noch Gerichtsverfahren anhängig. Zusätzlich konnte der Bezirk seitdem 30 sogenannte Abwendungsvereinbarungen mit Käufer*innen schließen, die Schutzklausel über Miethöhen zusichern.

Abwendungsvereinbarung ist auch Schutz für Mieter
Käufer*innen können das Vorkaufsrecht durch die Unterzeichnung einer Abwendungsvereinbarung verhindern. Diese soll analog zum Vorkauf die Bewirtschaftung des Hauses im Sinne des Milieuschutzes sichern und bietet den Mieter*innen damit einen zusätzlichen Schutz. Gibt der Käufer keine oder nur eine unzureichende Erklärung ab, kann der Bezirk das Vorkaufsrecht wahrnehmen.

Jochen Biedermann, Stadtrat für Stadtentwicklung, Soziales und Bürgerdienste erklärt hierzu: „Ich freue mich zusammen mit den Mieter*innen sehr darüber, dass die Hängepartie endlich ein Ende hat. Käufer*innen wie Verkäufer*innen zweifeln immer seltener an der Rechtmäßigkeit des Vorkaufsrechts. Wir werden auch in Zukunft jeden Hausverkauf in Milieuschutzgebieten prüfen. Ich hoffe, dass auch die weiteren schwebenden Verfahren bald zum Abschluss kommen und so Klarheit für die Mieter*innen hergestellt werden kann.“

Im Fall das Hauses Leinestraße 8, für das ein Vorkaufsrecht zu Gunsten der landeseigenen Degewo geltend gemacht wurde, platzte der Vorkauf jedoch an einer verspäteten Zustellung der Urkunde.