Freitag, 29. März 2024
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Neukölln sucht 335 Schöffinnen und Schöffen

Schöffinnen und Schöffen

Das Bezirksamt Neukölln sucht für die Amtszeit von 2024 bis 2028 insgesamt 335 Schöffinnen und Schöffen für das Landgericht Berlin und für das Amtsgericht Tiergarten.

Personen mit Wohnsitz in Neukölln können sich für das Schöffenamt bewerben. Voraussetzungen sind die deutsche Staatsangehörigkeit, eine Altersgrenze von 25 bis 69 Jahren, die zu Beginn der Amtsperiode am 01.01.2024 gerechnet ist. Es dürfen keine Vorstrafen vorliegen, die gesundheitliche Eignung für dieses Ehrenamt muss gegeben sein.
Die Personen sollen sich in ihrem Verhalten zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen (lt. Urteil des Bundesverfassungsgerichtes im Mai 2008).

Bewerbungen sind bis März 2023 möglich.

Die Amtsperiode beginnt am 1. Januar 2024 und endet am 31. Dezember 2028. Schöffinnen und Schöffen werden für fünf Jahre gewählt.

Sie erfüllen eine wichtige gesellschaftliche Funktion:
Der nichtjuristische Blick auf Strafverfahren und die eigene Lebens- und Berufserfahrung von Schöffinnen und Schöffen machen es möglich, gerechte und bürgernahe Urteile zu finden. Mit Ihnen wird auch der Grundsatz der Teilhabe der Bevölkerung an der Rechtsprechung verwirklicht.

Schöffen (von althochdeutsch sceffino, der Anordnende) sind in Deutschland ehrenamtliche Richter, die in Amtsgerichtsverfahren und in Hauptverfahren von Strafprozessen mitwirken.

Schöffinnen und Schöffen – Entschädigung beantragen

Schöffinnen und Schöffen, die für das Amtsgericht Tiergarten oder das Landgericht Berlin (Strafsachen) tätig sind, können für Verdienstausfall, Zeitversäumnis, Fahrtkosten und sonstige Aufwendungen im Zusammenhang mit ihrer Schöffentätigkeit entschädigt werden. Die Entschädigung erhalten Sie nur auf Antrag. Nähere Informationen zur Entschädigung gibt es auf dem Service-Portal Berlin.

Weitere Informationen:

Schöffinnen und Schöffen – Informationen und Dokumente