Donnerstag, 05. Dezember 2024
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Neuer berlinpass kann ab dem 1. Februar schriftlich beantragt werden

berlinpass

Ab dem 1. Februar 2021 können Personen, die staatliche Unterstützung erhalten, bei den Bürgerämtern in ihren Bezirken einen neuen berlinpass beantragen.

Anspruchsberechtigte und Leistungsbewilligung
Das betrifft Personen, die folgende Leistungen erhalten: Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach dem SGB II, Sozialhilfe nach dem SGB XII, Wohngeld, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sowie Leistungen nach den SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen.

Voraussetzung für einen neuen berlinpass ist, dass die Neu- oder Weiterbewilligung der Leistung ab dem 1. März 2021 oder später beginnt.

Schriftliche Antragsstellung:
Anträge für einen neuen berlinpass können vorerst pandemiebedingt nur schriftlich gestellt werden, um Kontakte zu reduzieren. Neben der Übersendung per Post können Antragsteller die Unterlagen auch persönlich in den Bürgerämtern abgeben oder in den dortigen Hausbriefkasten einwerfen. Auf dem Umschlag mit den erforderlichen Unterlagen muss das Stichwort „berlinpass“ stehen. Direkt vor Ort werden keine berlinpässe ausgestellt. Zuständig für die Bearbeitung der Anträge sind die Bezirksämter, das Amt für Bürgerdienste oder das Bürgeramt.

Notwendige Dokumente
Um den berlinpass zu erhalten, müssen vorliegen: eine Kopie des Leistungsbescheides einschließlich der dazugehörenden Berechnungsbögen, ein Passbild und eine Kopie des gültigen Ausweisdokuments (z. B. Personalausweis, Reisepass). Unvollständige Anträge werden unbearbeitet zurückgeschickt.

Nutzung des abgelaufenen berlinpass
Alle anderen Personen, deren Leistungszeitraum vor dem 1. März 2021 beginnt oder begonnen hat, können den bereits abgelaufenen berlinpass oder den Bewilligungsbescheid im Original weiterhin so lange uneingeschränkt als Nachweis für das Berlin-Ticket S oder andere Vergünstigungen nutzen, bis im Laufe des Jahres 2021 ein neuer Bescheid ausgestellt oder das Verfahren neu geregelt wird.

Auf dem Berlin-Ticket S ist unverändert die berlinpass-Nummer, die Bedarfsgemeinschaftsnummer oder das Aktenzeichen einzutragen.

Weitere Informationen:
www.berlin.de/berlinpass