Freitag, 04. Oktober 2024
Home > Europa > Neue Information: Datenschutz- und ePrivacy-Hinweise

Neue Information: Datenschutz- und ePrivacy-Hinweise

EU-Datenschutzgrundverordnung EU-DSGVO

Die Neukölln Nachrichten arbeiten nach einem besonderen Datenschutzkonzept. Das Presse- und Medienprivileg wird gewahrt, und zugleich werden die Anforderungen der EU-Datenschutzgrundverordnung beachtet (EU-DSGVO).

In den Datenschutz- und ePrivacy-Hinweisen am Seitenfuss wird das Datenschutzkonzept erläutert.

Datenschutz – eine ständige Aufgabe zur Systempflege

Knapp ein Jahr nach dem Inkrafttreten der EU-Datenschutzgrundverordnung (am 25.5.2019) zeigen sich viele dynamische Teilaspekte, die nicht per juristischer Klausel oder einfach per Bestätigung und Check-Box gelöst werden können.

Größtes Problem ist die Komplexität der Anforderungen, die die gemeinsame Datenschutzkonferenz der Bundesländer inzwischen in 19 Kurzpapiere zur Standardisierung verfaßt hat.

In der praktischen Umsetzung ergeben sich bei digitalen Zeitungen immens lange Datenschutzerklärungen, die für Laien kaum noch verstehbar und lesbar sind. Technische Änderungen bei Internet-Cloud-Diensten können täglich dazu führen, dass ausgearbeitete juristisch ausgefeilte Klauseln obsolet werden.

Seit Inkrafttreten der EU-DSGVO werden praktisch jeden Monat ein bis mehrere grundlegende und zum Teil bis zu fünfzehn Jahren bestehende „IT-Sicherheitslücken“ öffentlich bekannt. Auch IT-Systeme der Redaktion waren betroffen. afen. Nur durch Abschaltung und Nichtverwendung problematischer Software und problematischer Cloud-Lösungen können Datenschutz-Risiken vermindert werden.

SmartCity-Datenschutzkonzept

Die Neukölln Nachrichten und das berlinweite Mediennetzwerk werden nach einem „SmartCity-Datenschutzkonzept“ schrittweise weiter entwickelt. Ziel ist es, die Anforderungen der EU-Datenschutzgrundverordnung einzuhalten, und dazu „Leser-Datenschutz“, „Kulturdatenschutz“ und „Gesundheitsdatenschutz“ funktional zu sichern.

Gleichzeitig sollen die Regeln der „Cities Coalition for Digital Rights“ eingehalten werden. Danach sollen künftig alle „digitalen Rechte“ entsprechend den Rechten im analogen Rechtsraum gestaltet werden. Freiheit, Stadtfreiheit, Persönlichkeitsrechte und Entfaltungsfreiheit hängen davon ab.

Computerhersteller und Software-Unternehmen müssen sich nun schrittweise an die Datenschutzanforderungen anüpassen, und zum Teil völlign Neuentwicklungen beginnen.

Für den Redaktionsbetrieb ergibt sich aus der bestehenden technologischen Unsicherheit derzeit eine ständige Anpassungs- und Qualitätssicherungsaufgabe.

Um den eigenen Ansprüchen zu entsprechen, wird daher vorerst im Abstand von drei Monaten ein Datenschutz.-Audit durchgeführt, bei dem bedarfsweise neue Sicherheitsmaßnahmen eingeführt werden. Das nächste Datenschutz-Audit ist auf den 30.6.-5.7.2019 terminiert.