Bis zu 10.000 Menschen sind in Berlin obdachlos. Bis zu 50.000 Berliner haben laut Schätzungen des Berliner Senats keine feste Wohnung und gelten als wohnungslos, leben aber nicht auf der Straße. Bundesweit sind es schon über 1,2 Mio. Menschen ohne fest Wohnung, sein, so schätzt es die BAG W – Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e.V..
Ziel ist es, Obdachlosigkeit zu verneiden, Wohnungslosigkeit abzubauen und bis 2030 möglichst ganz abzuwenden.
Dazu gibt es einen grundlegenden Politikwechsel, der Bürgergeld und Wohnungslosenhilfe und eine existenzsichernde Grundsicherung unbürokratischer zugänglich machen soll.
Leitfaden für den Umgang mit Obdachlosigkeit
Das Bezirksamt Neukölln hat erstmals einen Leitfaden für den Umgang mit Obdachlosigkeit im öffentlichen Raum veröffentlicht. Im Mittelpunkt steht die Hilfe für von Obdachlosigkeit betroffene Menschen und die Beendigung der akuten Notlage.
„Ziel des Leitfadens ist der transparente Umgang mit Obdachlosigkeit im öffentlichen Raum im Bezirk Neukölln. Er trägt dazu bei, Vertrauen in das Handeln des Bezirksamtes Neukölln aufzubauen. Auch bei strittigen Entscheidungen soll so ein Verständnis für die Erwägungen, die letztlich zu einer Entscheidung geführt haben, ermöglicht werden. Der Leitfaden richtet sich daher neben den handelnden Fachkräften auch an die interessierte Öffentlichkeit.“
Der Leitfaden stellt zudem eine Selbstbindung der Verwaltung dar, die sich im Umgang mit Obdachlosigkeit im öffentlichen Raum an die dort genannten Verfahren halten soll.
Sozialstadtrat Falko Liecke sagte dazu: „Obdachlosigkeit ist eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Es geht nicht selten um Menschenleben, ihre körperliche Unversehrtheit und ihre Würde.
Obdachlosigkeit, Drogenkonsum und Verwahrlosung nehmen zudem immer mehr zu. Die betroffenen Menschen werden mehr und sie werden sichtbarer, weil Rückzugsräume fehlen. Trotzdem wollen nicht alle Betroffenen die Hilfeangebote des Bezirks annehmen. Hilfe nicht anzunehmen ist ihr gutes Recht. Gleichzeitig ist auch klar, dass die aktuell verfügbaren Angebote vollkommen unzureichend sind. Berlin kann und muss mehr tun, um die Gefahren für obdachlose Menschen abzuwenden. Die sogenannte ‚freiwillige Obdachlosigkeit‘ auf unseren Straßen und Grünanlagen kann aber deswegen nicht vollkommen unreguliert bleiben.“
Schützenswerte Orte und Tabu-Zonen für Obdachlose
Im Leitfaden sind aus diesem Grund besonders schützenswerte Orte definiert, an denen der Aufenthalt obdachloser Menschen nicht hingenommen werden kann. Das sind insbesondere solche Orte, die für Kinder und Familien gedacht sind und Friedhöfe. An diesen Orten überwiegt in der Regel das öffentliche Interesse an ungestörten Nutzung als Freizeitort oder als stioller Trauerort.
Das Individualinteresse obdachloser Personen muss an diesen schützenswerten Orten zurück stehen.
Weitere Informationen:
Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und Wohnhilfe
Leitfaden Obdachlosigkeit im öffentlichen Raum (PDF-Dokument (334.4 kB) – Stand: 14.03.2023)
BAG W – Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e.V.. www.bagw.de
Einfach.SmartCity.Machen:Berlin! — Die inklusive, intelligente und soziale Stadt wird möglich! — Jede Geo-Adresse und jede Notunterkunft kann zum Startup-Place und zum Einstieg in Minijobs, neuen Lebenserwerb und kreativen Neustart werden. Soziale Träger dürfen eigene „digitale Märkte“ einrichten.
Kontakt: info@anzeigio.de