Neukölln übt erneut das Vorkaufsrecht aus. Insgesamt 164 Wohnungen sollen an Genossenschaft Beamten-Wohnungs-Verein zu Berlin eG gehen. Das Bezirksamt Neukölln hat das nach dem Städtebaurecht mögliche Vorkaufsrecht zugunsten des Häuserblocks Leinestraße 28-36 / Oderstraße 28-29 am Tempelhofer Feld wahrgenommen.
Es ist das dritte Mal der Anwendung des Vorkaufsrecht in diesem Jahr. Nach der Wohnungszahl ist das sogenannte “Luftbrückenhaus” das größte Objekt, das so für den sozialen Wohnungsmarkt gesichtert wurde. Es ist auch berlinweit der bisher größte Vorkauf zugunsten einer Genossenschaft.
Der Bescheid ist noch nicht rechtskräftig. Verkäufer und ursprünglicher Käufer haben die Möglichkeit, Widerspruch gegen diese Entscheidung einzulegen.
Jochen Biedermann, Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung, Soziales und Bürgerdienste sagte hierzu:
“Ich bedanke mich ganz herzlich beim Beamten-Wohnungs-Verein zu Berlin für die Bereitschaft, zur Ausübung des Vorkaufsrechts zur Verfügung zu stehen und für die wirklich unkomplizierte und vertrauensvolle Zusammenarbeit. Ich freue mich sehr, dass Genossenschaften sich zunehmend engagieren. Gemeinsam können wir den Ausverkauf Berlins aufhalten. Mit den Mieter*innen standen wir die gesamte Zeit in engem Kontakt. Sie haben ihrem Anliegen auf kreative Weise Gehör verschafft – trotz dieser schwierigen Zeiten. Auch dafür möchte ich mich bedanken. Nun heißt es abwarten, ob das Verfahren in die Verlängerung geht oder die Mieter*innen schnell Sicherheit haben werden.”
Hintergrund:
Käufer*innen können das Vorkaufsrecht durch die Unterzeichnung einer sogenannten Abwendungsvereinbarung verhindern. Diese soll analog zum Vorkauf die Bewirtschaftung des Hauses im Sinne des Milieuschutzes sichern und bietet den Mieter*innen damit einen zusätzlichen Schutz. Gibt der Käufer keine oder nur eine unzureichende Erklärung ab, kann der Bezirk das Vorkaufsrecht wahrnehmen. Käufer wie Verkäufer können – wie gegen jeden Verwaltungsakt – Widerspruch einlegen und ggf. auch dagegen vor Gericht gehen.
In mittlerweile elf Fällen konnte das Vorkaufsrecht bisher rechtssicher ausgeübt werden, seitdem der Bezirk im Jahr 2017 begonnen hat, dieses Instrument gegen die Verdrängung in Neukölln zu nutzen. In vier weiteren Fällen, in denen Neukölln das Vorkaufsrecht ausgeübt hat, sind Gerichtsverfahren anhängig. Zusätzlich konnte der Bezirk in dieser Zeit 34 Abwendungsvereinbarungen mit Käufer*innen schließen.