Das Bezirksamt Neukölln hat am 12. Mai 2026 die Unterzeichnung der Zielvereinbarung zur Optimierung der Transferkostensteuerung und der Personalausstattung im Sozialbereich (ZV Soz) beschlossen. Ziel der Vereinbarung ist eine bedarfsgerechte Personalausstattung der Ämter für Soziales angesichts steigender Fallzahlen und krisenhafter Entwicklungen sowie eine fortgesetzte, transparente Steuerung von Transferkosten.
Neben fachlichen Vereinbarungen, die auch eine Steuerung der Transferkosten beinhalten, ist aus bezirklicher Sicht vor allem die Festlegung verbindlicher Aktenraten entscheidend.
In der Pressemitteilung vom 27.05.2026 wird erläutert, wie diese Zielvereinbarung künftig helfen soll, den Personalbedarf in den Berliner Ämtern für Soziales besser abzustimmen.
Interessant, weil künftig berlinweit gültig, ist die Protokollnotiz, der die Mehrheit der Berliner Bezirke zugestimmt hat:
„Die Bezirke erkennen die Bemühungen zur Festlegung von Zielaktenraten als wichtigen und notwendigen Schritt hin zu einer bedarfsgerechten Ausstattung der Ämter für Soziales an, die eine Entlastung der Beschäftigten mit der Sicherung des sozialstaatlichen Leistungsversprechens für leistungsberechtigte Berlinerinnen und Berliner verbindet. Die Bezirke weisen auf eine notwendige gesamtstädtische Umsetzungsverantwortung hin. Die Umsetzung der erkannten Personalbedarfe kann in Kenntnis der ämterübergreifend bestehenden Finanzierungs- und Ausstattungsnotwendigkeiten nicht allein durch bezirkliche Prioritätensetzungen erfolgen. Daraus folgt, dass die geschlossene Zielvereinbarung nur ein Auftakt für weitere konkrete Schritte ist, die das Ziel haben, die im Rahmen der Personalkennzahlermittlung erkannten Bedarfe schrittweise bis 2032 in gesamtstädtischer Umsetzungsverantwortung zu erfüllen.“
Die Umsetzung der Zielvereinbarung ist Teil der Berliner Verwaltungsreform, die auch eine bessere Planbarkeit von Personalaufwand und Haushalt bringen soll.
