Mitarbeitende der Berliner Ordnungsämter dürfen seit dem 11. Oktober bei Einsätzen Zivilkleidung tragen. Das regelt die neue Verwaltungsvorschrift der Senatsverwaltung für Inneres und Sport, die aktuell im Amtsblatt veröffentlich wurde. Demnach kann die Amtsleitung für besondere Einsätze das Tragen von Zivilkleidung anordnen. Damit wird eine Forderung des Neuköllner Bezirksbürgermeisters Martin Hikel umgesetzt.
Bezirksbürgermeister Martin Hikel: „Zivilkleidung beim Allgemeinen Ordnungsdienst war schon lange überfällig. Deshalb freue ich mich sehr über die neue Regelung. Die Möglichkeit, dass unsere Streifen künftig auch in zivil unterwegs sind, erweitert den Handlungsspielraum des Ordnungsamtes sehr. Das beste Beispiel sind Müllsünder, egal ob sie illegal Müll abladen oder Hundekot liegen lassen. Nur ohne Uniform hat das Ordnungsamt überhaupt eine Chance, gegen die Verwahrlosung des öffentlichen Raums erfolgreich vorzugehen. Denn wer die Streifen schon aus der Ferne sieht, verhält sich meistens gesetzestreu. Die Nutzung von Zivilkleidung wird deshalb den Verfolgungsdruck erhöhen und so die Sicherheit und Ordnung in der Stadt verbessern.“
Vor kurzem wurden die Dienstzeiten der Ordnungsämter auch in die Abendstunden hinein verlängert. Die neue Regelung zur Dienstkleidung ist nun bereits die zweite größere Veränderung bei den bezirklichen Ordnungsämtern im 15. Jahr ihres Bestehens. Damit ist ein weiterer maßgeblicher Schritt erfolgt, mit dem Ordnungsämter in die Lage versetzt werden, ihre Aufgaben noch besser wahrnehmen zu können.
Der Allgemeine Ordnungsdienst in Neukölln ist mit etwa 50 Mitarbeitenden im Außendienst der größte aller Berliner Bezirke.