Der Senat hat am 22. Juni den Entwurf für den Doppelhaushalt 2022/23 verabschiedet. Die von Finanzsenator Dr. Matthias Kollatz verantwortete Senatsvorlage sieht eine Steigerung bei den Ausgaben, insbesondere der Investitionen, vor.
Für das Haushaltsjahr 2022 ist ein Gesamtvolumen in Höhe von rund 33.935 Mio. Euro und für das Haushaltsjahr 2023 in Höhe von rund 35.664 Mio. Euro geplant. Damit liegt die jährliche Steigerung des Ausgabenniveaus mit 4,3 Prozent (2022) bzw. 4,4 Prozent (2023) in einer Größenordnung, die ein „Durchtragen plus“ ermöglicht.
Laut Haushaltsplan belaufen sich für 2022 die Bereinigten Einnahmen auf 30.896 Mio. Euro und die Bereinigten Ausgaben auf 33.240 Mio. Euro. Für das Haushaltsjahr 2023 sieht der Plan 32.733 Mio. Euro an Bereinigten Einnahmen und 34.707 Mio. Euro an Bereinigten Ausgaben vor (alle Beträge gerundet). Die Bereinigten Einnahmen und Bereinigten Ausgaben ergeben sich, indem man die Gesamteinnahmen und -ausgaben um die Kreditaufnahmen und Notlagenkredittilgungen und die Besonderen Finanzierungsvorgänge (die internen Verrechnungen, die Rücklagenbewegungen und etwaige Überschüsse und Fehlbeträge aus Vorjahren) bereinigt.
Finanzsenator Dr. Matthias Kollatz: „Der Haushaltsentwurf trägt der besonderen finanziellen Lage Rechnung, in der wir uns seit Beginn der Pandemie befinden. Wir müssen mit erheblichen Einnahmerückgängen umgehen, wollen aber gleichzeitig das allmählich wieder anziehende Wachstum mit Investitionen, insbesondere in Innovationen, stärken. Trotz der drastisch veränderten Situation gilt auch für diesen Haushaltsentwurf unser Credo des Konsolidierens und Investierens. Wir werden die Defizite kontinuierlich zurückführen, gleichzeitig setzen wir gezielt Impulse in innovative und wachstumsstarke Bereiche. Berlin hat gute Chancen, aus der pandemiebedingten Verschuldung wieder herauszuwachsen.
Weitere Einzelheiten sind in der Pressemitteilung vom 22.06.2021 aufgeführt.
Der Entwurf des Haushaltsgesetzes 2022/2023 und des Haushaltsplans für die Jahre 2022/2023 ist der letzte dieser Legislaturperiode. Wegen der Wahlen zum Abgeordnetenhaus wird er zwar noch in das Parlament am 19. August 2021 eingebracht werden. Wegen der Diskontinuität von nicht erledigten Gesetzesvorhaben wird er aber nicht mehr beschlossen werden. Die Beschlussfassung des vom neuen Senat einzubringenden Haushaltsentwurfs 2022/2023 wird voraussichtlich frühestens im 2. Quartal 2022 erfolgen können, so dass das kommende Jahr mit einer vorläufigen Haushaltswirtschaft beginnen wird.
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