Die Betreiberin zweier mittelständischer Fitnessstudios unterlag vor dem Bundesgerichtshof in zweiter Instanz im Streit mit dem Bewertungsportal Yelp.
Bewertungsportale wie Yelp dürfen ihre Bewertungen von Unternehmen auf eine automatisierte Auswahl stützen, entschied der Bundesgerichtshof.
Der BGH argumentiert, die Einstufung von „empfohlen“ und „nicht empfohlen“ unterliege der Berufs- und Meinungsfreiheit.
Doch so einfach ist die Rechtslage nicht. In einem Beitrag in der Berlin-Mitte Zeitung wird der Fall beschrieben und kommentiert.