Das Brandenburger Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (MSGIV) stellt als Oberste Landesveterinärbehörde auf seiner Website umfangreiche Informationen zur Afrikanischen Schweinepest (kurz: ASP) bereit:
Aktuell haben fünf betroffenen Landkreise und eine kreisfreien Stadt im Land Brandenburg Tierseuchenallgemeinverfügungen und Informationen zur ASP herausgegeben:
Landkreis Oder-Spree
Landkreis Dahme-Spreewald
Landkreis Spree-Neiße
Landkreis Märkisch-Oderland
Kreisfreie Stadt Frankfurt (Oder)
Landkreis Barnim
Für Reisende und Naherholungssuchende in Brandenburg sind Verhaltensregeln für den Besuch in Wald und Flur in ASP-Gebieten veröffentlicht worden:
Was tue ich, wenn ich ein totes Wildschwein finde?
Melden Sie ein totes Wildschwein bitte den zuständigen Veterinärbehörden und wenn möglich, dem zuständigen Jäger. Fassen Sie das Tier auf keinen Fall an.
Welche allgemeinen Dinge muss ich beachten?
Werfen Sie keine Lebensmittel, insbesondere keine Wurstbrote, oder deren Verpackungen fort. Nehmen Sie Ihren Abfall unbedingt wieder mit nach Hause.
Darf ich mit meinem Hund noch spazieren gehen?
Ja, Hunde dürfen weiterhin mit zum Spaziergang. Allerdings gilt jetzt auch in der offenen Landschaft, was im Wald selbstverständlich sein sollte: Hunde müssen angeleint werden, sie dürfen nicht frei herumlaufen.
Wenn Sie ein totes Wildschwein finden, verhindern Sie unbedingt, dass der Hund mit dem Tier in Berührung kommt.
Wo melde ich ein gefundenes Wildschwein?
Wenn Sie ein totes Wildschwein finden, melden Sie es unbedingt dem zuständigen Veterinäramt. Kontaktdaten finden Sie im Internet auf den Seiten der betroffenen Landkreise und des Verbraucherschutzministeriums. Sie können Wildschweinfunde aber auch bei den Ordnungsämtern, den örtlichen Jägern oder in den Forstdienststellen melden.
Laut Seuchenverordnung gibt es verschiedene Zonen. Was bedeutet das für mich als Besucher?
Wird ein totes Wildschwein gefunden und das Auftreten der Afrikanischen Schweinepest amtlich bestätigt, legt das Veterinäramt des Landkreises ein gefährdetes Gebiet mit einem Radius von etwa 15 Kilometern fest. Hier dürfen sich Besucher frei bewegen, für Hunde gilt Leinenzwang. Die Nutzung land- und forstwirtschaftlicher Flächen ist untersagt.
Innerhalb des gefährdeten Gebietes wird ein Kerngebiet festgelegt. Es umfasst eine Fläche von etwa drei Kilometern rund um jedes gefundene Wildschwein, bei dem ASP bestätigt wurde. Dieses Kerngebiet wird eingezäunt und ein Betreten ist ausdrücklich untersagt.
Gefährdete Gebiete werden von einer Pufferzone umgeben. Hier gelten für Besucher keine weiteren Einschränkungen. Jäger und Landwirte müssen besondere Hygieneregeln beachten. Personen, die mit einem Wildschwein in Kontakt gekommen sind, zum Beispiel bei einem Verkehrsunfall, müssen sowohl sich und ihre Kleidung, als auch das betroffene Fahrzeug gründlich reinigen und desinfizieren.
Darf ich im ASP-Gebiet Pilze und Beeren sammeln?
Ja, das Sammeln von Pilzen und Beeren bleibt weiterhin gestattet. Bitte beachten Sie dabei, dass lediglich geringe Mengen für den eigenen Bedarf gesammelt werden dürfen. Da die Tierseuche für Menschen ungefährlich ist, können Sie Pilze und Beeren bedenkenlos essen.
Info-Telefon Afrikanische Schweinepest:
0331 866-5666
Montag bis Freitag 9 bis 13 Uhr
Weitere Informationen:
Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK)
MLUK: Afrikanische Schweinepest in Brandenburg