Freitag, 04. Oktober 2024
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Abstandhalten – auch beim Waldspaziergang

Weg am Waldrand

1971 hat die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) als Reaktion auf die globale Waldvernichtung den 21. März (Frühlingsanfang) als Internationalen Tag des Waldes empfohlen. Bislang ist dies unbekannt geblieben, weil sich auch andere Organisationen gemeldet haben, und den 21.März zum „Tag des Baumes“ asugerufen haben.

Regine Günther, Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz hat aktuell auf den Tag des Waldes hingewiesen, und dies mit der Corona-Krise in Zusammenhang gebracht: Der 21. März ist der Internationale Tag der Wälder.

Auch in der Natur gilt: Halten Sie Abstand zu anderen, um das Risiko einer Ansteckung mit dem Corona-Virus zu senken

Spaziergänge in den ausgedehnten Wäldern und Grünanlagen Berlins sind gut für die Gesundheit und bieten Momente der Abwechslung, gerade in Zeiten geschlossener Schulen und Kitas, eingeschränkten öffentlichen Lebens und verringerter sozialer Kontakte. Allerdings gilt auch in der Natur: Halten Sie Abstand!

Regine Günther, Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, sagtev dazu: „Wenn Sie einen Spaziergang im Wald oder im Park unternehmen, halten Sie bitte Abstand zu anderen! Es ist jetzt ganz entscheidend, dass wir die Verbreitung des Corona-Virus eindämmen oder zumindest deutlich verlangsamen können. Bitte helfen Sie mit, dass dies gelingt. Bewegung an der frischen Luft tut gut, aber bitte beachten Sie die Regeln, um Ansteckungsrisiken zu vermeiden.“

Auch im Wald gelten uneingeschränkt die wichtigen Regeln zur Vermeidung von Ansteckungsrisiken:
– Gehen Sie nur allein oder zu zweit in die Natur – vermeiden Sie unbedingt größere Gruppen und Verabredungen mit Freunden und Bekannten.
– Halten Sie Abstand voneinander, auch wenn Sie nur zu zweit unterwegs sind.
– Die Berliner Waldspielplätze sind teilweise noch geöffnet. Achten Sie auch hier unbedingt auf den nötigen Abstand Ihrer spielenden Kinder, auch zu anderen Personen.
– Verabredungen zu Laufgruppen oder zum Hundespaziergang in geselliger Runde verbieten sich aufgrund der Ansteckungsgefahren derzeit ausnahmslos.

„Wer diese Regeln beachtet, kann weiterhin den Ausflug in den Wald genießen, ohne sich und andere zu gefährden;“ soweit die Pressemitteilung vom 20.03.2020.

Quelle: Pressemitteilung Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz | 20.03.2020