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400 Schöffinnen und Schöffen werden in Neukölln gesucht

Schöffinnen und Schöffen

Bis zum März 2023 werden in Neukölln über 400 Schöffinnen und Schöffen gesucht, die ab 2024 fünf Jahre lang als ehrenamtliche Richterinnen und Richter tätig sind. Wer darüber nachdenkt, sich zu bewerben, kann jetzt auch an einem Einführungsseminar teilnehmen und erstes grundlegendes Wissen zu erlangen. Die Volkshochschule Neukölln (VHS) bietet dazu in Kooperation mit dem Bund ehrenamtlicher Richterinnen und Richter im Herbst zwei Termine für interessierte Schöffinnen und Schöffen in Neukölln an.
Das Bezirksamt Neukölln informiert dazu in der Pressemitteilung vom 14.9.2022.

Das Schöffenamt ist Teil der ehrenamtlichen Gerichtsbarkeit. In der Region Brandenburg und Berlin sind über 10.000 ehrenamtliche Richterinnen und Richter an der Rechtsprechung beteiligt. Der Bund ehrenamtlicher Richterinnen und Richter Landesverband Brandenburg & Berlin e.V. informiert über das so wichtige Amt.

Schöffinnen und Schöffen, die für das Amtsgericht oder das Landgericht Berlin (Strafsachen) tätig sind, können für Verdienstausfall, Zeitversäumnis, Fahrtkosten und sonstige Aufwendungen im Zusammenhang mit ihrer Schöffentätigkeit entschädigt werden. Die Entschädigung erhalten Sie aber nur auf Antrag. Arbeitgeber müssenm ihre Mitarbeitenden für die Schöffentätigkeit freistellen.

In diesem Zusammenhang wird auf eine Neuerung im Steuerrecht hingewiesen:

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat jetzt ein wichtiges Urteil veröffentlicht: Die Entschädigung für Zeitaufwand (§ 16 Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz) muss nicht entgegen der bisherigen Auffassung der Finanzverwaltungen von den ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern versteuert werden. Siehe Presseerklärung des BFH. „BFH: Entschädigung für ehrenamtliche Richterinnen und Richter teilweise nicht zu versteuern“