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Wahl zur Neuköllner Seniorenvertretung 2022: Bewerbungsfrist bis 12.10.2021

Seniorenvertretung Neukölln

Vom 14. März 2022 bis 18. März 2022 wird in Neukölln die Seniorenvertretung neu gewählt. Am 12. Oktober 2021 endet dafür die Bewerbungsfrist. Bis dahin müssen die Kandidaturen im Bezirksamt vorliegen.

Für die Neuwahl werden Kandidierende gesucht, die Lust haben, sich in den kommenden Jahren für die Belange der älteren Menschen im Bezirk einzusetzen. Wer antreten will muss mindestens 60 Jahre alt sein und in Neukölln wohnen.

Jochen Biedermann, Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung, Soziales und Bürgerdienste hierzu: „Mir ist es wichtig, dass ältere Menschen in unserem Bezirk eine starke Vertretung haben, die Politik und Verwaltung kritisch auf die Finger schaut, aber sich auch aktiv einbringt. Ich würde mich sehr freuen, wenn wir eine vielfältige Liste bekommen – damit man auch wirklich die Wahl hat.“

Die Kandidatur muss mit Vor- und Zuname, Geburtsdatum und Anschrift schriftlich in einem verschlossenen Umschlag bis zum 12.10.2021 (Posteingang) an das Bezirksamt Neukölln von Berlin, Amt für Soziales, Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin gesendet werden. Auf dem Brief ist unbedingt gut sichtbar „Berufungsvorschlag Seniorenvertretung – VERSCHLOSSEN“ zu notieren. Leider dürfen nur form- und fristgerechte Vorschläge berücksichtigt werden.

Die Vorschläge werden nach Prüfung durch die Wahlkommission in Form von Berufungsvorschlagslisten ab dem 14.01.2022 – zwei Monate vor der eigentlichen Wahl – bekannt gemacht.

Für Rückfragen steht der Seniorenservice zur Verfügung unter:

seniorenservice@bezirksamt-neukoelln.de
oder 030 90239 3024

Rechtsgrundlage ist das „Gesetz zur Stärkung der Mitwirkungsrechte der Seniorinnen und Senioren am gesellschaftlichen Leben im Land Berlin“ (Berliner Seniorenmitwirkungsgesetz – BerlSenG) vom 22. Mai 2006 (GVBl Seite 458), geändert durch Gesetz vom 07. Juli 2016 (GVBl. S. 451) mit Wirkung vom 04. August 2016.


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