Die Berliner Gesundheitsämter sind überlastet und haben die Kontaktpersonennachverfolgung weiter reduzieren müssen. Das Gesundheitsamt Neukölln konzentriert sich auf die Kontaktverfolgung von besonders vulnerablen Gruppen. Dazu gehören insbesondere Pflegeeinrichtungen, Gemeinschaftsunterkünfte sowie Schulen und Kitas. Die Kontaktnachverfolgung kann angesichts der massiv ansteigenden Erkrankten sowie der Vielzahl von Kontakten nicht mehr individuell verfolgt werden. Die Verfahren für die Fallbearbeitung sind angepasst worden, um die Hotline des Gesundheitsamtes zu entlasten.
Bezirksstadträtin Mirjam Blumenthal sagte dazu am 18.1.2022: „Schon seit Wochen arbeiten unsere Kontaktermittler-Teams durch, auch an Wochenenden. Die Fallzahlen sind einfach zu hoch, um eine individuelle Nachverfolgung noch zu gewährleisten. Deshalb konzentrieren wir uns darauf, die am stärksten betroffenen Personen zu schützen. Das Gesundheitsamt erhält in den kommenden Tagen die dringend benötigte Unterstützung durch die Bundeswehr. Die Soldatinnen und Soldaten werden in der Kontaktnachverfolgung eingesetzt.“
Präsenzpflicht an Schulen temporär zunächst bis Ende Februar ausgesetzt
Heute wurde nun die Präsenzpflicht an Schulen zunächst bis Ende Februar ausgesetzt, um Familien damit temporär mehr Flexibilität bei der Entscheidung für einen Schulbesuch ihrer Kinder zu geben ( SenBJF: Pressemitteilung 24.1.2022 ).
Astrid-Sabine Busse, Senatorin für Bildung, Jugend und Familie verteidigte diesen Schritt: „Wir stehen auf der Seite der Kinder, Jugendlichen und Familien in dieser Stadt. Daher halten wir an unserem Hauptziel fest, die Schulen auch weiterhin geöffnet zu lassen, damit diese ihrem wichtigen Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsauftrag nachkommen können. Auf diese Weise können wir auch Familien mit ihren schulpflichtigen Kindern in dieser herausfordernden Zeit besonders gut unterstützen. Aber natürlich nehmen wir auch die Sorgen und Ängste von Eltern sehr ernst. Nachdem die Amtsärzte angekündigt haben, die Kontaktnachverfolgung für Schülerinnen und Schüler zu beenden und direkte Kontaktpersonen nicht mehr in Quarantäne zu schicken, halte ich die temporäre Aussetzung der Präsenzpflicht für angemessen. So kommen wir besorgten Eltern entgegen und sichern gleichzeitig die Beschulung und Betreuung für all diejenigen, die zur Schule gehen möchten.“
Mehr Flexibilität bedeudetet jedoch auch mehr Eigenverantwortung und Handeln in der Familie.
Reduzierung der Kontaktpersonennachverfolgung — Eltern müssen in der Folge mehr selbst entscheiden:
Wer ist Kontaktperson? — Was kann getan werden?
Die Entscheidung darüber, ob es sich bei den Kindern und Jugendlichen um eine enge Kontaktperson handelt, treffen damit zunächst die Eltern.
Sollten Eltern zu der Einschätzung kommen, dass ihre Kinder eine enge Kontaktperson sind und in Quarantäne gehen, müssen auch die Meldepflichten bei Kita, Schule und Gesundheitsamt erfüllt werden. Dazu gibt es die in
Eltern können dies nur selbst direkt beurteilen, wenn
a) Ihr Kind zu Haus Symptome zeigt und Unklarheit besteht, ob ihr Kind ansteckend ist.
b) Ihr Kind einen positiven Test in Kita oder Schule vom Vortag meldet.
c) wenn ein Selbsttest zu Hause positiv ist.
Um die nachträgliche Kontaktverfolgung in der Schule zu erleichtern, sollten Kinder eine Freundes-Liste aufstellen, und jeweils aktuell ergänzen.
Kontaktpersonen-Nachverfolgung (KP-N) bei SARS-CoV-2-Infektionen – RKI-Update 14.1.2022
Das Robert-Koch-Institut hat am 14.1.2022 die Regeln zur Kontaktpersonen-Nachverfolgung aktualisiert. Unter Punkt 3.1.1. sind „Beispielhafte Konstellationen für enge Kontaktpersonen“ aufgeführt.
Hier sind auch Regeln zur Quarantäne und zum Management im Umgang von Kontaktpersonen zu finden — wobei sich der Blick vor allem auf die „haushaltsinternen Kontaktpersonen“, wie Geschwister, Eltern und Familienangehörige und Haushaltshelfern richten muss.
Kontakt im Haushalt – Ansteckung kann wirksam verhindert werden
Grundregeln der Haushaltshygiene sollten mit einer Checkliste vermittelt und überprüft werden und allen Haushaltsmitgliedern und auch Kindern vermittelt werden. Die sorgsame Einhaltung von AHA-Regeln untereinander und regelmässiges Händewaschen ermöglichen es, sich auch im Haushalt vor Ansteckung zu schützen, wenn ein Familienmitglied positiv gestestet wurde.
AHA+L+A-Regeln und wirksame Praxisanleitungen, wie man sich gegenseitig in der Wohnung und im Wohnumfeld gegen Ansteckung schützen kann, und trotzdem ein einigermaßen normales Familienleben organisieren kann, sind auch auf der Internetseite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) zu finden.
Die BZgA hält auch Infografiken bereit, die die 10 wichtigsten Hygienetips betreffen, und auch für Kinder und Grundschüler aufbereitet sind. Wer den Link „Alternative Sprache“ anwählt, findet dort auch die Infografiken in den Sprachen Albanisch, Arabisch, Bulgarisch, Englisch, Persisch, Französisch, Kroatisch, Polnisch, Romanes, Rumänisch, Russisch, Tschechisch und Türkisch.
Kein Chaos bei Quarantäneregeln
In Berlin sind die Informationen der Regierende Bürgermeisterin von Berlin – Senatskanzlei wichtigstes Regelwerk. Hier sind auch geltenden Quarantänepflichten beschrieben.
In Neukölln sind die Regeln auf der Internetseite der Bezirksamtes zu Corona zu finden.
Die Regeln des o.g. RKI-Update 14.1.2022 sind noch nicht in allen Länderverordnungen „angekommen“ — deshalb wird es notwendig, sich mit den aktuell geplanten Entscheidungen der Ministerpräsidentenkonferenz und der Bundesländer und das Landes Berlin erneut zu befassen.
Redaktionelles Update:
Dieser Beitrag wird aktualisiert, sobald neue Regeln veröffentlicht sind. Stand: 24.1.2022 – 17:00 Uhr