Die tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung des Bezirksamtes Neukölln von Berlin vom 14.06.2021 zum Schutz gegen die „Amerikanische Faulbrut“ (Bienenseuchen-Verordnung) und die damit verbundene Festlegung eines Sperrbezirks wurde mit Wirkung vom 08.11.2021 wieder aufgehoben.
„Die Amerikanische Faulbrut (AFB) ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, deren Bekämpfung der Tierseuchen-Gesetzgebung unterliegt und von den Amtsveterinären gemäß des Tierseuchenrechts, der Bienenseuchenverordnung und der länderspezifischen Ausführungsbestimmungen zur Bienenseuchenverordnung angeordnet und koordiniert wird. Erreger der AFB ist das sporenbildende Bakterium namens Paenibacillus larvae. Nur Bienenlarven können von P. larvae infiziert werden und nur die Sporen des Erregers sind infektiös.
Erwachsene Bienen sind gegen den Erreger resistent, so dass von der AFB immer nur die Bienenbrut betroffen ist. Trotzdem kann auch das ganze Volk an der AFB eingehen, wenn zu viele Larven an AFB sterben.
In infizierten Völkern nehmen Larven die Sporen von P. larvae mit dem Larvenfutter auf. Die Sporen keimen im Mitteldarm der Larven aus. Die Bakterien ernähren sich zunächst vom Futter, welches die Larve aufnimmt, und vermehren sich dabei ausschließlich im Darm. Im weiteren Verlauf der Erkrankung durchbrechen die Bakterien die Darmwand und wandern in das übrige Gewebe der Larve ein. Dabei töten sie die Larve und zersetzen sie zu einer fadenziehenden Masse. Die fadenziehende Masse trocknet anschließend zu einem sog. Faulbrutschorf ein, der Millionen von P. larvae-Sporen enthält. Der Faulbrutschorf ist nur schwer aus der Zelle zu entfernen. Neben der fadenziehenden Masse und dem Faulbrutschorf sind löchrige, eingesunkene Zelldeckel und ein lückiges Brutnest weitere klinische Symptome der Amerikanischen Faulbrut,“ laut Länderinstitut für Bienenkunde (LIB).