Sonntag, 28. Dezember 2025
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Strafverfolgungsbehörden gehen gegen islamistische Propaganda im Internet vor

Bundeskriminalamt BKA

Das Bundeskriminalamt (BKA) BKA koordiniert einen gemeinsamen Aktionstag mit Österreich und der
Schweiz.
Mit insgesamt über 100 polizeilichen Maßnahmen sind deutsche Strafverfolgungsbehörden heute in zwölf Bundesländern gegen die Verbreitung islamistischer Propaganda im Internet vorgegangen. Unter anderem wurden über 50 Durchsuchungsbeschlüsse umgesetzt und zahlreiche Beschuldigte vernommen.

Die Beschuldigten sind vor allem Jugendliche und Heranwachsende, die relevante Adressaten und Verbreiter islamistischer Propaganda im Internet sind. Das BKA initiierte und koordinierte den Aktionstag als Zentralstelle der deutschen Polizei. – Zeitgleich fanden auch in Österreich und der Schweiz entsprechende Maßnahmen statt.

Straftatbestände und Strafrecht

Die zugrunde liegenden Straftaten sind in der Hauptsache Verstöße gegen § 86 StGB (Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger und terroristischer Organisationen), vereinzelt auch § 86a StGB (Verbreiten von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen), § 111 StGB (Öffentliche Aufforderung zu Straftaten), § 20 VereinsG (Zuwiderhandlungen gegen Verbote) und § 130 StGB (Volksverhetzung).

Ständiges anlassunabhängiges Monitoring im Internet

Die Maßnahmen im Rahmen des Aktionstags basieren auf Erkenntnissen des BKA und des Bundesamtes für Verfassungsschutz. Beide Behörden führen im Gemeinsamen Internetzentrum täglich ein anlassunabhängiges Monitoring nach radikal-islamischen und islamistischen Beiträgen im Internet durch. Zu veröffentlichten Inhalten, die einen Anfangsverdacht für eine Straftat begründen – zum Beispiel aufgrund von religiösen Gesängen („Nashids“) mit strafbaren Inhalten und/oder Propagandavideos
terroristischer Organisationen – ermittelt das BKA den Urheber und übergibt vorliegende Erkenntnisse verbunden mit der Anregung einer zeitnahen Löschung der Inhalte an die örtlich zuständige Polizei.
Stammen die strafrechtlich relevanten Inhalte von einem Nutzer im Ausland, gibt das BKA die Informationen an die dortigen Sicherheitsbehörden weiter.

Was tun gegen islamistische Propaganda?

Die Verbreitung islamistischer Propaganda schafft einen Nährboden für Radikalisierung und ist auch Impulsgeber für Gewalttaten. Wer auf islamistische Propaganda im Internet stößt oder selbst Empfänger von Propaganda ist, sollte diese bei der örtlichen Polizei anzeigen:

Onlinewachen der Polizeien in Deutschland: https://portal.onlinewache.polizei.de/de/

Zentrale Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet (ZMI BKA)


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