Aerosole und Aerosolpartikel sind in Schulen der bedeutendste Faktor bei der Übertragung von SARS-CoV-2 Viren.
Um die Virusübertragung auf dem „Luftpfad“ zu minimieren, gilt es eine über die Zeitachse ansteigende Aerosolbildung zu vermeiden, bzw. zu verringern. — Dafür gibt es derzeit in Klassenräumen zwei kurzfristige anwendbare Alternativen:
- Lüften und Stoßlüften in geregelten Abständen,
- Aufstellen von mobilen, elektrisch betriebenen Luftfiltern.
Da nicht alle Klassenräume über gute Lüftungsmöglichkeiten verfügen, sind mobile Luftfilter eine gute Wahl, die aber umstritten ist.
Hauptproblem ist das Fehlen von Arbeitschutz- und Lüftungstechnik-Experten in den Schulkollegien, die eine nachvollziehbare und ggf. messbare Gefährdungsanalyse, einen geregelten Betrieb und entsprechende Betriebsanweisungen erstellen können.
Das Umweltbundesamt war bereits im Februar 2021 zu dem Schluss gekommen, dass richtiges Lüften dem Einsatz mobiler Luftfilter in der Regel vorzuziehen ist.
Doch diese Einschätzung wurde jedoch aktuell am 9.7.2021 vom Umweltbundesamt grundlegend korrigiert:
„Die nachhaltigste Maßnahme zur Verbesserung der Innenraumlufthygiene, deren Erfolg auch nach Beendigung der Pandemie anhält, ist der Einbau stationärer (= fest installierter) raumlufttechnischer (RLT)-Anlagen. Diese können als zentrale Anlagen ein Gebäude versorgen, aber auch dezentral als Einzelraumbelüftung realisiert werden. Beide Varianten sichern eine wirksame Reduzierung von Virenbelastungen, sind für Wärme- und Feuchterückgewinnung verfügbar, schonen die Energiebilanz des Gebäudes und gewährleisten einen hohen Wohlfühlkomfort im Innenraum. Einzelraumbelüftungen sind baulich rascher umzusetzen als zentrale Lüftungsanlagen. Anlässlich der Erfahrungen mit der Pandemie empfiehlt das UBA, Schulräume in Deutschland sukzessive mit RLT-Anlagen auszustatten.“
Drei Raumkategorien als Orientierung für Lüftungskonzepte
Das Umweltbundesamt teilt Schulräume aus innenraumhygienischer Sicht in drei Kategorien ein:
- Räume mit guter Lüftungsmöglichkeit (raumlufttechnische Anlage und/oder Fenster weit zu öffnen) (Kategorie 1). Diese Voraussetzungen sind in der Mehrzahl der Schulräume gegeben.
- Räume mit eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit (keine raumlufttechnische Anlage, Fenster nur kippbar bzw. Lüftungsklappen mit minimalem Querschnitt) (Kategorie 2). Erhebungen in zwei Bundesländern zufolge liegt der Anteil solcher Klassenräume bei rund 15 bis 25 Prozent.
- Nicht zu belüftende Räume (Kategorie 3).
Wichtigste Empfehlungen des Umweltbundesamtes (UBA)
„Neben der Einhaltung der Hygieneregeln („AHA“) bleibt daher die regelmäßige Lüftung über die Fenster die wichtigste Maßnahme zur Reduzierung der Virenmengen in der Luft sowie zur Aufrechterhaltung einer gesunden Raumluft („AHA+L“).“
„Dort, wo nicht ausreichend gelüftet werden kann, helfen kontinuierlich betriebene, einfache Zu- und Abluftanlagen oder mobile Luftreiniger, die Virenlast im Raum ebenfalls in einer Größenordnung von bis zu 90 Prozent zu reduzieren.“
Die aktuellen Empfehlungen des Umweltbundesamtes vom 9.7.2021 sind im Beitrag „Lüftung, Lüftungsanlagen und mobile Luftreiniger an Schulen“ zusammengefaßt.
Unterstützung durch den Fachverband Gebäude-Klima e. V.
Der Fachverband Gebäude-Klima e. V. (FGK) unterstützt die Empfehlung des UBA. Er setzt sich seit vielen Jahren für Lüftungsanlagen in Schulgebäuden ein.
„Auch für den unkomplizierten nachträglichen Einbau gibt es spezielle Schullüftungsgeräte, die nur einen Elektroanschluss und zwei Wandöffnungen benötigen“, erklärte FGK-Geschäftsführer Günther Mertz. Bisher bleiben allerdings für frische Luft in den meisten Klassenzimmern nur die geöffneten Fenster. Ein wichtiges Element des Infektionsschutzes sind deshalb mobile Luftreinigungsgeräte in Verbindung mit der Fensterlüftung. Die Geräte müssen dazu einen ausreichenden Luftstrom bereitstellen können und dürfen bei hohem Luftdurchsatz nicht zu laut sein.
Der Verband informiert ausführlich mit einem Themenportal über das „Lebensmittel Luft.“
Der Fachverband Gebäude-Klima e. V. ist der führenden Branchenverband der deutschen Klima- und Lüftungswirtschaft. Er vertritt die Interessen seiner 300 Mitglieder gegenüber Marktpartnern, Politik und Wirtschaft und arbeitet mit Normungsinstitutionen und der Wissenschaft im Bereich Normen und ordnungsrechtlichen Vorgaben in der Technischen Gebäudeausrüstung zusammen. In den rund 300 Mitsunternehmen arbeiten rund 49.000 Mitarbeiter mit einem jährlichen Branchenumsatz von rund 8 Milliarden Euro.
Berliner Senat beschafft 3.000 zusätzliche mobile Luftfilter
Nur drei Wochen vor dem Schulstart im Herbst will der Berliner Senat 3000 zusätzliche mobile Luftfilter beschaffen. Zusammen mit den bereits beschafften 8.000 Geräten können damit 50% aller Schulräume in Berlin ausgestattet werden.
In den Schulen entsteht damit eine weitere überwachungsbedürftige Wartungsaufgabe, denn die Luftfilter müssen regelmässig gewartet, gereinigt und mit Ersatzfiltern ausgestattet werden.