Freitag, 17. Oktober 2025
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Bundeswahlleiterin informiert zur Bundestagswahl 2025 am 23.2.2025

Bundestagswahl in Berlin

Der Bundeswahlausschuss entscheidet über die Anerkennung von Parteien.

Die öffentliche Sitzung findet am 13. und 14. Januar 2025, jeweils ab 9:00 Uhr im Deutschen Bundestag in Berlin, Marie-Elisabeth-Lüders-Haus (Eingang Adele-Schreiber-Krieger-Straße 1), Raum 3.101 im Anhörungssaal. statt.

Die Wahlvorschläge von Parteien müssen bis zum 20. Januar 2025, 18:00 Uhr eingereicht werden, und zwar als Landeslisten bei den zuständigen Landeswahlleitungen oder als Kreiswahlvorschläge bei den zuständigen Kreiswahlleitungen.

Nicht nur Parteien können Wahlkreisbewerbende nominieren; auch Gruppen von Wahlberechtigten eines Wahlkreises können andere Kreiswahlvorschläge für sogenannte „Einzelbewerbende“ bis zum 20. Januar 2025, 18:00 Uhr bei den Kreiswahlleitungen einreichen.

Über die Zulassung der Wahlvorschläge entscheiden je nach Zuständigkeit die Landes- oder Kreiswahlausschüsse am 24. Januar 2025. Gemäß § 20 Absatz 2 Satz 2 und § 26 Absatz 1 Satz 3 Bundeswahlgesetz können Kreiswahlvorschläge einer Partei nur dann zugelassen werden, wenn für die Partei in dem betreffenden Land eine Landesliste zugelassen wird.

Weitere Informationen:

www.bundeswahlleiterin.de.


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