Im Jahr 2020 wurden vom Bezirksamt Neukölln drei soziale Erhaltungsgebiete festgesetzt: Britz, Germaniapromenade und Gropiusstadt. Das Bezirksamt überprüft nun erstmalig ob weiterhin die Voraussetzungen für die Erhaltungsgebiete vorliegen.
Dazu werden Haushaltsbefragungen durchgeführt. Mitte November werden in diesem Zusammenhang insgesamt 9.500 Fragebögen an zufällig ausgewählte Haushalte in den drei Gebieten verschickt.
Das Bezirksamt möchte Informationen zur dortigen Wohn- und Lebenssituation ermitteln. Dies ist u.a. erforderlich, um den Erlass einer sozialen Erhaltungsverordnung rechtssicher zu begründen. Die Bewohnerinnen und Bewohner werden um Ihre Mitwirkung gebeten.
Mit dem sozialen Erhaltungsrecht soll die Wohnbevölkerung in einem Erhaltungsgebiet vor Verdrängungsprozessen geschützt werden. Verdrängungsprozesse können vor allem durch bestimmte bauliche Modernisierungsmaßnahmen an Wohngebäuden und Wohnungen verursacht werden.
Städtebauliche Erhaltungsgebiete
Nach § 172 Abs. 1 Nr. 1 Baugesetzbuch ist geregelt, dass „die Gemeinde in einem Bebauungsplan oder durch eine sonstige Satzung (in Berlin Rechtsverordnung) Gebiete bezeichnen kann, in denen zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebietes aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt der Rückbau, die Änderung oder die Nutzungsänderung baulicher Anlagen der Genehmigung bedürfen“.
Mit der Erhaltungsverordnung gilt also ein Genehmigungsvorbehalt. Der Abbruch, die Änderung oder die Nutzungsänderung sowie die Errichtung baulicher Anlagen bedürfen einer gesonderten Genehmigung. Es wird die Zulässigkeit eines Vorhabens anhand von prägenden Merkmalen geprüft und entschieden, ob sich dieses Vorhaben im Sinne der Erhaltungsgründe in die städtebauliche Eigenart störungsfrei einfügt.
Die städtebauliche Erhaltungsverordnung ist auf den Erhalt historisch gewachsener Strukturen ausgerichtet, der städtebauliche Zusammenhang von baulichen Anlagen steht hierbei im Vordergrund. Städtebauliche Erhaltungsgründe liegen dann vor, wenn eine Beziehung von Gebäuden zur Stadtstruktur und ihre stadträumliche Funktion für das gegenwärtige Zusammenleben der Menschen gegeben ist. Eine Anlage muss allein oder im Zusammenhang mit anderen Anlagen prägend für die Stadtgestalt, das Ortsbild oder das Landschaftsbild sein, um vom Zweck der Erhaltungsverordnung erfasst zu werden. Außerdem muss sie von städtebaulicher, insbesondere geschichtlicher oder künstlerischer Bedeutung sein.
Haushaltsbefragungen durch Planungsgesellschaft
Das Bezirksamt Neukölln hat die Landesweite Planungsgesellschaft mbH (LPG) mit der Durchführung der Untersuchung beauftragt. Zufällig ausgewählte Haushalte der drei sozialen Erhaltungsgebiete erhalten Mitte November 2025 Post vom Bezirksamt. Neben einem Anschreiben und Informationen zum sozialen Erhaltungsrecht erhalten die Haushalte einen Fragebogen. Der Fragebogen kann schriftlich ausgefüllt und per Rückumschlag kostenfrei an die LPG mbH zurückgesandt werden. Alternativ können die angeschriebenen Haushalte auch online an der Befragung teilnehmen. Die entsprechende Webseite und ein Zugangscode sind auf dem Fragebogen zu finden. Im Internet lässt sich der Fragebogen auch auf Englisch ausfüllen.
Die Verarbeitung der Daten erfolgt zur Wahrnehmung gesetzlicher Aufgaben, die im öffentlichen Interesse liegen gemäß Artikel 6 Absatz 1 lit. e der Datenschutz Grundverordnung (DS-GVO) in Verbindung mit § 30 c des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB). Die Teilnahme an der Befragung ist freiwillig, die Angaben werden anonymisiert und die Fragebögen nach Abschluss der Untersuchung sachgerecht vernichtet.
Weitere Informationen:
Pressemitteilung vom 11.11.2025
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